Haben Klage gegen unseren Mandanten eingereicht. Diese wurde auch zugestellt. Als das Gericht die Ladung zustellen wollte, konnte diese nicht mehr zugestellt werden, weil die Firma verkauft wurde und ihren Sitz jetzt in einer anderen Stadt hat. Was muss ich jetzt machen??
Antrag auf Verweisung an das zuständige AG stellen, oder Klageerweiterung???? Oder gilt vielleicht trotzdem noch das AG an dessen Wohnort der Gegner zur Zeit der Klagezustellung ihren Sitz hatte??
Ich bin mir gar nicht sicher.
Antrag auf Verweisung?
Trifft da nicht § 261 (3) Nr. 2 ZPO zu?
Rechtshängigkeit tritt ein mit Zustellung der Klageschrift. Das angerufene Gericht bleibt zuständig.
Oder täusche ich mich?
Rechtshängigkeit tritt ein mit Zustellung der Klageschrift. Das angerufene Gericht bleibt zuständig.
Oder täusche ich mich?
kann mir irgendwie nicht vorstellen dass ein RA sowas nicht kennt... aber belassen wir es mal dabei!
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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