Hallo, und zwar haben wir in einer Angelegenheit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe abzurechnen. Habe jetzt ganz normal eine Beratungshilfeliquidation angefertigt: 2503 VV 70,00 € + Pauschale 7002 + Umsatzsteuer. Wie muss es jetzt bei der PKH-Liquidation richtig aussehen?
1.)
3100 VV 84,50 €
3104 VV 78,00 €
7002 VV 20,00 €
Anrechnung 2503 VV -35,00 €
Zischensumme 147,50 €
Umsatzsteuer 28,03 €
Summe 175,53 €
oder
2.)
3100 VV 84,50 €
3104 VV 78,00 €
7002 VV 20,00 €
Zwischensumme 182,50 €
Umsatzsteuer 34,68 €
Anrechnung 2503 VV -35,00 €
Summe 182,18 €
Laut Norbert Schneider "Fälle und Lösungen zum RVG" ist die erste Variante richtig. Im PKH-Liquidations-Formular ist aber die Zeile "abzüglich Vorschüsse und sonstige Zahlungen (s.o.)" nach der Mehrwertsteuer. Meiner Meinung ist auch Ersteres richtig, da ja sonst die Mehrwertsteuer von der 35,00 € noch einmal berechnet würde. Wie macht ihr das?
Anrechnung Beratungshilfe / PKH
- Liesel
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Die 35,00 Euro werden vom Nettobetrag in Abzug gebracht.
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- Venus86
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Das Formular gibt es auch auf der Seite der http://www.justiz.nrw.de" target="blank !
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http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/p ... 0a_rvg.pdf" target="blank
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Soweit ich das überblicke, mußt du das gar nicht selbst anrechnen. Du gibts oben nur an, in welcher Höhe du BerH-Gebühren erhalten hast.
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