Anfängerfrage: Streitwertsetzung..

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Karrro
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 17.11.2010, 11:56
Software: Advoware

#1

08.02.2011, 16:40

Hallo Mädels :D
Wir haben hier eine Klage, wir vertreten Beklagten, indem der Mandant aufgefordert wird,

1. Bilder aus dem Internet zu entfernen,
2. Schmerzensgeld von 1000 € zu bezahlen und
3. pro Tag ab Klagezustellung 100 € zu bezahlen.

Parteien haben sich nun vergleichsweise geeinigt.

Was setzte ich nun als Streitwert wegen des Entfernens der Bilder an?
Und was nimmt man für einen Zeitraum wegen der 100 € pro Tag? Die Tage zwischen Klagezustellung bis zum gerichtlichen Termin, in dem der Vergleich geschlossen wurde?

:thx für Eure Hilfe

lg

K :mrgreen:
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

08.02.2011, 16:59

Mach's Dir einfach und bitte das Gericht um Streitwertfestsetzung. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

08.02.2011, 17:02

Würd ich auch machen. :P
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gina

#4

08.02.2011, 17:05

Und wenn das Gericht pi mal daumen zu wenig festsetzt? Muss man doch prüfen können, ob das richtig ist. :|

Das Interesse das Mandanten, das er an der Entfernung der Bilder hatte, ist zu klären.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#5

08.02.2011, 17:06

Gibt doch noch die Möglichkeit der Beschwerde, sollte der Beschluss in ihren Augen zu niedrig sein.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

08.02.2011, 17:25

Gina hat geschrieben:Und wenn das Gericht pi mal daumen zu wenig festsetzt? Muss man doch prüfen können, ob das richtig ist. :|

Das Interesse das Mandanten, das er an der Entfernung der Bilder hatte, ist zu klären.
Prüfen kann man aber erst, wenn der Streitwertbeschluss vorliegt. :| und da wir nicht wissen, um was für Bilder es in welcher Sache ging, ist das Interesse schlecht zu schätzen von uns.
Erst festsetzen lassen, dann gucken ob der Wert "passend" erscheint und wenn nicht, kann ich mir immer noch Gedanken machen und Beschwerde einlegen. Spart erstmal Zeit - meine Arbeitszeit-, die ich sinnvoller verbringen kann.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Gina

#7

08.02.2011, 18:53

LuzZi hat geschrieben:Gibt doch noch die Möglichkeit der Beschwerde, sollte der Beschluss in ihren Augen zu niedrig sein.
Und die Kosten des Beschwerdeverfahrens zahlt dann euer Mandant? :shock:

Das könnte man vermeiden, wenn beim Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes für die RA-Vergütung bereits einen Vorschlag unterbreitet, der so gut ist, dass das Gericht dem folgt. Deswegen ja mein Nachschlag: Das Interesse des Mandanten an der Löschung der Bilder ist maßgebend.

Waren es Privatfotos, die seiner beruflichen Karriere im Wege stehen könnten, kann es teuer werden. Waren es Privatfotos, die ihn in irgendeiner Form beleidigten/bloßstellten, ist das Interesse an der Löschung vielleicht nicht ganz so groß. Daher etwas mehr Input. Vielleicht kann man sich ja schon am Auffangwert im RVG orientieren.
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#8

08.02.2011, 19:47

Gina, ohne Dir zu nahe zu treten: Nicht jeder ist hier Rechtsfachwirt und kann so eine Berechnung mal eben neben dem normalen Arbeitstrubel aus dem Ärmel schütteln. Warum nicht das Gericht um Streitwertfestsetzung bitten? Wir wollen doch mal auf dem Teppich bleiben.
gkutes

#9

08.02.2011, 20:23

Ich habe grundsätzlich von Streitwertberechnung keinen Plan 8), halte es aber immer für sinnvoll, dass man (in meinem Fall der Chef) VOR Antrag auf Festsetzung des Streitwertes, diesen selbst berechnet und gleich dem Gericht einen eigenen Vorschlag unterbreitet. Weil hinterher erst mit dem Rechnen anzufangen ist nicht sehr zweckdienlich.
also, Karrro - ab zum Chef mit der Sache!
Sam29

#10

08.02.2011, 22:13

Um einen Streitwert zu berechnen muss man kein Rechtsfachwirt sein. Dies kann man als Reno auch vorschlagen. Im Übrigen muss das Gericht bereits den Streitwert zwecks GK Zahlung festgesetzt haben. Schließlich und dass ist das wichtigste, geht es ja auch um die Frage der Zuständigkeit des Gerichts. Solch Fotoentfernung kann locker mal in die 1000er gehen.
Ich würde da erst mal folgend vorgehen:
was sagt die GK RE?
Was haben andere Gerichte in anderen Fällen festgesetz?
Zzgl SE
was sind die 100 EUR? Weiterer SE oder Art Rente?
Antworten