Abschlussprüfung ohne Betrieb?

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maja74
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#1

05.09.2015, 20:50

Hallo,

kann man auch ohne Betrieb seine Abschlussprüfung ablegen? Kennt sich da jemand aus?

Aus privaten Gründen weiß ich nicht, ob es mir möglich ist, bis zum Ende meiner Ausbildung in meiner Kanzlei zu bleiben. Wie sähe es aus, wenn ich nach der schriftlichen Prüfung kündigen würde und wie, wenn eventuell noch vor der schriftlichen Prüfung? Kann ich dann trotzdem noch zur Prüfung und meine Ausbildung beenden? Es wäre eine Katastrophe, falls alles kippt, so kurz vor Ende. Möchte meine Ausbildung auf jeden Fall abschließen.

Vorab schonmal vielen Dank für eure Antworten.
Zuletzt geändert von maja74 am 07.09.2015, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
Fräulein Fit

#2

05.09.2015, 20:53

Ich weiß jetzt nicht wie das ist, aber kann dich deine Kanzlei nicht 'freistellen' und du bleibst bis Januar angestellt.
Schreibblitz
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#3

07.09.2015, 08:36

Ich glaub das kommt auf den Zeitraum an, wie weit man vor der Prüfung ausscheidet. Ich kenne zwei Fälle, die sind 2 - 4 Wochen vor der Prüfung gekündigt worden und die konnten ihre Prüfung ganz normal machen. Erkundige dich doch am besten bei der für Dich zuständigen Kammer.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Tigerle
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#4

07.09.2015, 10:31

Schreibblitz hat geschrieben:Erkundige dich doch am besten bei der für Dich zuständigen Kammer.
Das wäre auch mein Vorschlag
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