Abrechnung Scheidung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

20.07.2011, 10:30

3101 Ziffer 2:

soweit lediglich beantragt ist, eine Einigung der Parteien ... über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder festzustellen (§ 278 Abs. 6 ZPO) oder soweit lediglich Verhandlungen vor Gericht zur Einigung über solche Ansprüche geführt werden

Da steht nicht, daß daneben auch über den streitigen Anspruch geeinigt oder zur Einigung verhandelt werden muß. Es ist zwar üblich, weil die Parteien sich kaum im Verfahren bis aufs Messer streiten, gleichzeitig aber über einen nicht anhängigen Anspruch einigen werden. Aber die Gebühr entsteht auch, wenn es nur um streitfremde Ansprüche geht.
Antworten