Abrechnung KFA

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Bummbaumel
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#11

16.09.2008, 14:45

*räusper*
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Smilie
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#12

16.09.2008, 15:18

Hm... ich hab noch mal drüber nachgedacht:

Nimm doch einfach die Reisekosten mit rein in den Antrag ggü. den Anwälten. Was soll schon groß passieren - außer, dass die rausgestrichen werden. Du hast nix zu verlieren. - Aber halt mich doch bitte auf dem Laufenden, was bei der Festsetzung rausgekommen ist.

Aber:

Du machst doch einen Antrag und schreibst alle Euch zustehenden Gebühren rein - also auch die Reisekosten. Lass doch den Rechtspfleger die Ausgleichung machen... dann können wir immer noch weiter sehen... Aber sag bitte Bescheid!
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Bummbaumel
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#13

17.09.2008, 09:17

Guten Morgääähn...

Also irgendwie wird das Fragezeichen über meinem Kopf bei dieser Sache immer größer.

Jetzt noch mal ganz laaaaangsaaaaaam... Ich würde jetzt einen KFA machen wie folgt:

Gegenüber den Beklagten selbst würde ich nun, da ja die 0,5 TG in der 1,2 TG voll aufgeht, so abrechnen:

1,3 VG 3100 RVG
1,2 TG 3104 RVG
Post- und Telekommunikation
MwSt.
GK

und gegenüber den "angeblichen" RAe der Beklagten nur die Reisekosten, also:

Fahrtkosten
Abwesenheitsgelder
MwSt.

Anders geht es doch letztendlich auch nicht, oder?

Sorry, dass ich irgendwie mega begriffsstutzig bin, zumindest was diese Sache betrifft. Ich mach 3, nein 10 Kreuze, wenn ich diese besch... Akte endlich fertig hab.
gkutes

#14

17.09.2008, 09:22

warum denn so kompliziert?
du lässt einfach alle euch angefallenen Kosten in einem KFA festsetzen.
Du beantragst doch nur die Festsetzung und nicht genau gegen wen und warum.
Den Rest mach dann der Rechtspfleger.
Bummbaumel
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#15

17.09.2008, 09:29

@gkutes
Warum denn einfach, wenn es kompliziert geht? :mrgreen: :wink:

Ich denke halt, weil das Gericht so genau ausgeurteilt hat, wer welche Kosten zu tragen hat, hätte ich das wenigstens im KFA getrennt aufgeschlüsselt. Kann ja so dem Rechtspfleger evtl. etwas Arbeit abnehmen?! :wink:

Aber mein Gebührenansatz scheint trotz alledem ja richtig zu sein?!
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Smilie
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#16

17.09.2008, 09:32

Die Arbeit würde ich ihm mal überlassen - einfach ALLE angefallen Gebühren und Auslagen in EINEN KfA und den ans Gericht - dann soll der Rechtspfleger selber drüber nachdenken, wie er die Sache quoteln will.
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gkutes

#17

17.09.2008, 09:36

Kann ja so dem Rechtspfleger evtl. etwas Arbeit abnehmen?!
nix gibts! der muss ja sein geld schließlich auch verdienen :)
im endeffekt ist dir doch auch egal, vom wem du dein geld bekommst!

Gebühren sind richtig
War der mandant auch beim Termin dabei? Eventuell sind Gebühren nach JVEG angefallen???
Bummbaumel
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#18

17.09.2008, 09:41

Ihr habt ja recht... :oops:

So werd ich das jetzt auch machen! Pasta, äh... Basta! :D

Ein ganz großes :thx nochmal an Euch! Ich werde sicher zu gegebener Zeit mal das Ergebnis hier mitteilen. :wink2

@gkutes
Nein, Mandant war nich mit beim Termin. :thx
Janina
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#19

17.09.2008, 09:46

Hallo ich hab da mal ein Problem.
Ich soll ein KfA in einer Berufungssache beantragen.
Dieser geht doch an das erstinstanzliche Gericht mit dem Az. des ersten Gericht?
In dieser Sache war aber ein Unterbevollmächtigter von uns beauftragt gewesen, wie rechne ich die Berufungssache ab? Kann mir da jemand bez. der Terminsgebühr weiterhelfen?
Danke.
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#20

17.09.2008, 09:48

Dieser geht doch an das erstinstanzliche Gericht mit dem Az. des ersten Gericht?
richtig
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