Hallo an alle,
mein Chef hat für seinen Mandanten Einspruch gegen die Steuerbescheide aus 2005 und 2006 eingelegt (falsche Berechnungen zur Kirchensteuer und Soli-Zuschlag) und später den Einspruch begründet. Er stellte Antrag auf Aufhebung und Aussetzung der Vollziehung.
(Zudem hat er ein Schreiben an das Kirchenkonsistorium geschickt, dass er Widerspruch gegen die Festsetzung der Kirchensteuer einlegt.)
Die Aussetzung der Vollziehung wurde vom FA bewilligt.
Die Steuerbescheide wurden zugunsten des Mdt. geändert. Der GW = 2.424,00 €
1. Was kann ich abrechnen?
Mein Kollegin hat zunächst die 2300 VV und die 1005 VV gegen den Mdt. abgerechnet. Ist das richtig?
Muss ich die beiden Einsprüche getrennt abrechnen?
2. Mein Chef sagt, dass seine Gebühren durch das FA ersätzt werden müssen und ich das dem FA in Rechnung
stellen soll. Wie und auf welcher Grundlage mache ich das? Er hat was von Verwaltungsordnung erzählt!??
Abrechnung gegenüber Finanzamt
- Refa-Aline
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 15.10.2009, 09:16
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Also ich denke, da kommt eher die 1002 in Frage. Sicher bin ich mir da nicht bei Finanzrechtssachen. Allerdings weiß ich, dass man die Kostenerstattung ähnlich wie im Kostenfestsetzungsverfahren bei der Behörde beantragen kann. Das kann glaub ich auch formlos geschehen.
Liebe Grüße
Danke für deine schnelle Antwort.
Hast du vielleicht nen Paragraphen oder Gesetz, den ich als Grundlage für die Abrechnung nutzen kann.
Hab nämlich schon herausgefunden, dass das Finangericht München mit Urteil aus 2009 festgesetz hat, dass die RA-Kosten in diesem Fall nicht erstattungsfähig sind. Man soll es aber trotzdem probieren.
Guß Anne
Hast du vielleicht nen Paragraphen oder Gesetz, den ich als Grundlage für die Abrechnung nutzen kann.
Hab nämlich schon herausgefunden, dass das Finangericht München mit Urteil aus 2009 festgesetz hat, dass die RA-Kosten in diesem Fall nicht erstattungsfähig sind. Man soll es aber trotzdem probieren.
Guß Anne
- Refa-Aline
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Oh ich bin wohl etwas spät. Aber wie Du schon geschrieben hast, hat das Gericht schon über die Kosten entschieden und die Erstattung abgelehnt. In diesem Fall müsst ihr gegenüber dem Finanzamt die Kostentragung beantragen. Gegen den dann ergehenden Kostenentscheid müsstet Ihr wiederum Widerspruch oder Beschwerde einlegen. Wie gesagt ich kenne mich da nicht so richtig aus.
Liebe Grüße