Abrechnung Fahrtkosten

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Aga77
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#1

23.07.2008, 16:48

Hi,

ich habe mal gleich noch eine Frage:

Verschenke ich Gebühren und Auslagen, wenn in (alles in derselben Statt) KFB nur die Gebühren abgerechnet werden? Kann man auchnoch die Fahrtkosten von Mandant und RA oder gar Verdienstausfall ansetzen?

Habt Ihr da noch kreativeres?

Kann man sich korrigeieren, wenn man im KFA zu wenig beantragt hat oder kommen dann irgendwelche Kosten auf einen zu? Neuer KFA?

(Ich bin nicht doof, sondern Anfänger :lol: )
Tigra
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#2

23.07.2008, 16:49

:suche

gibt mal abwesenheitsgeld und fahrtkosten ein, da ballern dir die beiträge um die ohren!
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Aga77
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#3

23.07.2008, 17:08

Hm, also ich sehe da nur 7005, 7004 und 7003 VV RVG,
aber keine Kosten des Mandanten für den Gerichtstermin im KFA oder?

Was ist denn, wenn man den KFA ändern möchte, der KFA aber raus ist?
*Carpe diem* Was sonst? *
gkutes

#4

23.07.2008, 17:08

es gibt keine fahrtkosten oä wenn alles in der selben stadt ist.

du kannst einen kfa korrigieren. wenn schon ein kfb da ist, dann kannst du nachfestsetzen lassen. das festsetzungsverfahren kostet keine gerichtsgebühren.

nimm dir doch mal ein bisschen zeit, und füll dein profil noch aus. da brauchst du dann auch nicht mehr dazuschreiben, dass du anfänger bist ;)
gkutes

#5

23.07.2008, 17:09

die Kosten für den Mandanten würden (wenn sie anfallen) im JVEG stehen. Wenn du danach suchst, bekommst du auch jede menge freds
Aga77
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#6

23.07.2008, 17:11

@gkutes: Da hast Du Recht mit dem Profil... :hofnarr

Grüße Aga
*Carpe diem* Was sonst? *
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NORTHERN DINO
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#7

24.07.2008, 18:43

Innerhalb der gleichen Stadt (politsche Gemeinde) gibt es weder anwaltliche Reisekosten noch Parteireisekosten. Die Partei sitzt am Gerichtsort und hat somit keinen Fahrtkostenanspruch. Wie auch?
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Gast

#8

24.07.2008, 20:07

Wenn der Gerichtstermin am Ort des RA-Sitzes stattfindet, bekommt er keine Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder erstattet!!
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