Abrechnen nach Stunden

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

25.11.2016, 17:39

Wo nimmst Du das denn her? Es steht doch ausdrücklich im Gesetz, dass es um Verbraucher geht, und um Erstberatung.

Was Du da zitierst, klingt mir nach einer (sehr verquasten) Version des Gesetzes, wie es bis 30. Juni 2006 galt. Da gab es eine 2100/2101 Beratungsgebühr und eine 2102 für Verbraucher, die auf 190 EUR gedeckelt war. Wenn Du wirklich meinst, dass Du mit der aktuellen Gesetzeslage hantierst, dann bitte mal ausführlicher und in eigenen Worten eine Erklärung dazu, wo dort was von gedeckelter Erstberatung für Nicht-Verbraucher stehen soll.
Antworten