Hallo liebe RAM-Nutzer,
ich habe folgendes Problem:
Sachverhalt Bsp.
durch VB titulierte Hauptforderung von 1.000,00 EUR + Zinsen seit dem 01.10.2001
titulierte verzinsliche Kosten VB 250,00 (VB vom 10.04.2002)
ZV eingeleitet April 2002 und zuletzt noch einmal April 2003
Seitdem ist nichts mehr passiert. Jetzt hat sich der Schuldner wegen Schuldenbereinigungsverfahren gemeldet und ich muß die verjährten Zinsen rausziehen. Aber wie? Wie geht das technisch.
Ich bekomme doch auf die HF und die verzinslichen Kosten die Zinsen bis zur letzten ZV-Maßnahme und dann für den Zwischenraum nichts und wieder ab dem 01.01.2014. Ich bekomme das nicht eingegeben im Foko? Wie das nicht? Oder bin ich nur zu blöd? Kann man nur für alles einfach die Zinsen ab 01.01.2014 nehmen und den vorherigen Zeitraum bis zur letzten ZV-Maßnahme "abschreiben"?
habt Ihr eine Idee?
Zinsanpassung wg. Verjährung
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Ja, ein Uko ist nicht schlecht.
Das alte FoKo würde ich nicht beifügen. Stattdessen kannst Du eine Textzwischenzeile im neuen FoKo aufnehmen mit dem Vermerk: Zinsen in Höhe von x EUR für den Zeitraum von/bis verjährt, oder so ähnlich. Bei der Einbuchung der Zinsforderung kannst Du die Zeile auch händisch ergänzen (nicht verjährte Zinsen o.ä.).
Das neue Foko (Uko) sollte jedenfalls auf den ersten Blick erkennen lassen, warum die was weggelassen hast und warum der Zinsbeginn abweichend ist.
Das alte FoKo würde ich nicht beifügen. Stattdessen kannst Du eine Textzwischenzeile im neuen FoKo aufnehmen mit dem Vermerk: Zinsen in Höhe von x EUR für den Zeitraum von/bis verjährt, oder so ähnlich. Bei der Einbuchung der Zinsforderung kannst Du die Zeile auch händisch ergänzen (nicht verjährte Zinsen o.ä.).
Das neue Foko (Uko) sollte jedenfalls auf den ersten Blick erkennen lassen, warum die was weggelassen hast und warum der Zinsbeginn abweichend ist.