wann Korrekturrechnung und wann Storno?

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pidellal
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#1

11.12.2013, 15:08

Bisher habe ich immer, wenn Rechnungen zum Soll gestellt wurden und - aus welchen Gründen auch immer - ganz oder teilweise nicht gezahlt wurden, wegen des (Rest-)Betrages eine "Gutschrift" gemacht, damit die alte Rechnung oder Teile davon storniert wurden. AltGr + Y durfte man nie benutzen, solange es eine zugrunde liegende Rechnungsnummer gab! Jetzt soll alles umgeschmissen sein?? Gutschriften heißen jetzt Korrekturrechnungen, dürfen aber kaum noch benutzt werden?! Nur zB bei eigenem Rechnungsbeleg zB als Unterbevollmächtigter?? Jetzt soll angeblich über AltGr+Y storniert werden ohne Rechnungsnummer und nur ein Ausdruck des Aktenkontos zu den Rechnungsbelegen genommen werden?? Wer blickt da noch durch? Ich leider nicht mehr
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#2

11.12.2013, 20:09

Wer sagt das?
pidellal
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#3

12.12.2013, 09:08

Buchhalterin hat ein Seminar bei RAM gemacht wegen Jahreswechsel Buchhaltung. Sie ist nicht vom Fach. Hat dann gestern ihr Wissen hier verbreitet
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#4

12.12.2013, 09:17

Jahrelang haben sie gepredigt, dass man keinen Storno machen soll, weil das keinen Beleg für die Buchhaltung mit Nummer gibt und nun doch wieder... Also ich kann das nicht glauben.

Im Übrigen interessiert das andere Programme auch nicht, ob es eine Nummer/Beleg gibt beim Storno oder nicht.
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#5

12.12.2013, 12:58

Eben. Es kamen immer böse Hinweise bei AltGR+Y und jetzt??? Ich versteh nur noch Bahnhof. Vor allen Dingen soll Korrekturrechnung gemacht werden, wenn Beträge nachgelassen werden. Also zB 0,01 EUR Rest offen. Wie soll ich bitte dafür eine KR machen?? Alles andere soll Alt GR+Y sein. Dann soll man das Aktenkonto eben für den Rechnungsordner ausdrucken??!! Häh?
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#6

12.12.2013, 14:09

Korrekturrechnung = Gutschrift (alt)

Das ist im Grunde nichts anderes als ein Storno, nur dass du eine Art Kostenrechnung rausbekommst mit Rechnungsnummer, die du dann in den Rechnungsordner heften kannst, damit die Nummerierung fortlaufend ist.

Beim Storno kannst du im Prinzip genauso gut einen Beleg ausdrucken, in dem du in den (elektr.) REchnungsordner gehst und dort für die entsprechende REchnungsnummer (für den Storno) druckst. Das ist Geschmackssache und da must du euren Steuerberater fragen. Das handhabt jeder anders.
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#7

12.12.2013, 15:03

KorrekturR haben wir auch immer so gehandhabt. Wußte bloß nicht, dass man auch Storno im R.ordner findet. :thx
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