Hallo, ich wende mich mal an die "Buchhaltungsprofis" und Aktenkonto-Kenner.Anahid hat geschrieben:Dein Vorschlag ist super Du brauchst aber eigentlich keine Korrekturrechnungen zu machen. Du kannst bei Deiner Schlussrechnung die Vorschussrechnungen unten anrechnen. Dann baut Dir RAM unter Deine Rechnung einen Stornovermerk bzgl. der Vorschussrechnungen.
Ich bin noch nicht lange in dem jetzigen Büro und habe keine Erfahrung mit dem Aktenkonto oder der Buchhaltung.
Ich habe jetzt schon mehrere Akten in der Hand gehabt, in denen am Anfang des Mandats eine Rechnung erstellt wurde, teilweise über VG und TG, diese aber nicht als Vorschussrechnung bezeichnet sind.
Wenn jetzt am Ende des Mandats z.B. noch eine Einigungsgebühr abgerechnet werden muss oder sich der Gegenstandswert geändert hat, könnt man dann auch, wie oben beschrieben, die erste Rechnung anrechnen und die geleistete Zahlung (netto, wie ich schon gelernt habe ) abziehen?
Wie werden die Gerichtskosten abgezogen?
Mit der Lösung der Korrekturrechnung und dann neu abrechnen kann ich mich nicht so ganz anfreunden.