Stornierung/Gutschrift von Vorschussrechnungen

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von RA-Micro betreffen.
Rechtsverdreher
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 22.11.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#41

20.11.2015, 13:22

Hallo nochmal: Möchte den Restbetrag für die Eigenbeteiligung des Mandanten stornieren, aber über Korrekturrechnung funktioniert es bei RAM nicht. Was muss ich machen ? Über Aktenkonto buchen scheint es zu funktionieren. Ist das die Lösung ?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#42

20.11.2015, 13:32

Rechtsverdreher hat geschrieben:Hallo, melde mich nochmal verspätet aufgrund schwerer Bazuliitis:

.. und im Aktenkonto ist dann auch alles glatt ? Kein Haben mehr zugunsten des Mandanten ?
Erstmal gute Besserung. Im Aktenkonto ist dann alles glatt. RA-Micro schreibt den Betrag aus der alten Rechnung gut und die neue Rechnung wird dann voll eingebucht.
Rechtsverdreher hat geschrieben:Hab jetzt mal eine Rechnung getippt. Dabei hat es funktioniert. Aber wie ist das mit den Gerichtskosten ? Bei einer Vorschussrechnung waren Gerichtskosten enthalten. Die auch bezahlt worden sind. Gebe ich die in der Schlussrechnung auch nochmal ein ? Sieht nicht so aus weil sich dann eine Forderung gegenüber dem Mandanten ergibt ?!
Gerichtskosten berücksichtigt RAM nicht. Wenn Du in der alten Rechnung Gerichtskosten drin hattest und die bezahlt wurden, dann kannst Du die natürlich in eine neue Rechnung auch mit reinnehmen, musst die aber dann als Zahlung unten abziehen.
Rechtsverdreher hat geschrieben:Hallo nochmal: Möchte den Restbetrag für die Eigenbeteiligung des Mandanten stornieren, aber über Korrekturrechnung funktioniert es bei RAM nicht. Was muss ich machen ? Über Aktenkonto buchen scheint es zu funktionieren. Ist das die Lösung ?
Ist diese Rechnung denn ebenfalls eine Vorschussrechnung? Denn normalerweise kannst Du über Korrekturrechnung jeden Teilbetrag einer Rechnung (außer Vorschussrechnung) gutschreiben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rechtsverdreher
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 22.11.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#43

20.11.2015, 13:45

Also wenn ich das recht verstehe, hat RAM genau das Gegenteil gemacht: Auf meine Vorschussrechnung wurde ein Storno verbucht. Da steht ..Storno Vorschussrechnung.. Ich mein auch, dass ich die Korrekturrechnung auf die Schlussrechnung gestellt hatte..
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#44

20.11.2015, 15:12

Die Frage ist halt was genau Du gemacht hast. War der Ablauf so?: Du hast eine Vorschussrechnung gestellt. Dann eine Schlussrechnung. Dann hat die RSV einen Teil gezahlt und den Rest willst Du jetzt wegbuchen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rechtsverdreher
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 22.11.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#45

20.11.2015, 16:11

Ich hab eine Vorschussrechnung gestellt über die vollen Gebühren. Darauf hat die RSV vollständig gezahlt, abzüglich der Selbstbeteiligung. Auf diese soll verzichtet werden. Saldenübernahme ist mir jetzt noch eingefallen.. :-?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#46

20.11.2015, 16:13

Wenn Du eine Vorschussrechnung gestellt hast, dann musst Du eine Abschlussrechnung stellen. Da kannst Du ja dann direkt oben einen Nettobetrag in Höhe der Selbstbeteiligung abziehen (wegen dem Mehrwertsteuerausweis) und dann klickst Du unten an, dass auf die Abschlussrechnung die Vorschussrechnung verrechnet werden soll.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rechtsverdreher
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 22.11.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#47

20.11.2015, 16:42

Also wenn, dann doch vom Brutto abziehen oder ? Die RSV zahlt den Gesamtbetrag abzüglich der Selbstbeteiligung. Diesen zieht sie doch vom Bruttobetrag ab.. !?
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1042
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#48

21.11.2015, 09:57

Abzug immer vom Nettobetrag. ;)
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#49

21.11.2015, 13:25

Laska hat geschrieben:Abzug immer vom Nettobetrag. ;)
:kopfkratz
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#50

23.11.2015, 09:30

Bei Dir ist das Problem vom Mehrwertsteuerausweis. Du musst halt gucken, dass die Schlussrechnung nur noch den tatsächlich gezahlten Betrag (und damit auch die darauf entfallende Mehrwertsteuer) enthält.

Beispiel:

SB beträgt 150,00 € - Das ist der Bruttobetrag. Netto wären das 126,05 €. Diesen Betrag ziehst Du vom Nettobetrag ab. Der Restbetrag wird dann versteuert. Am Ende sollte dann die Rechnung dem Betrag entsprechen, den die RSV gezahlt hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten