Porto im Kostenblatt erfassen

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Amy_23
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#1

09.01.2017, 10:16

Kann mir jemand sagen ob Porto als netto oder brutto im Kostenblatt erfasst wird? Wenn ich jetzt für einen Brief 1,45 € erfassen muss, trage ich dann die 1,45 € oder den Nettobetrag darauß iHv 1,22€ ein? :kopfkratz

Macht RA-Micro dies auch automatisch dass wenn wir mehr als 20,- € an Porto im Kostenblatt erfasst haben das dann auch der Mehrbetrag in Rechnung gestellt wird und nicht nur die Pauschale?
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Soenny
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#2

09.01.2017, 10:31

Seit wann kommt auf Porto Umsatzsteuer? :kopfkratz
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

09.01.2017, 11:05

Es ist wohl so, dass wenn ich sämtliche Portobeträge in der Akte erfasse und diese die Pauschale iHv 20,- übersteigen, berechnet er am Ende bei Erstellung der Rechnung auch den Mehrbetrag und nicht nur die 20,- € Pauschale.
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skugga
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#4

09.01.2017, 11:07

Amy_23 hat geschrieben:Es ist wohl so, dass wenn ich sämtliche Portobeträge in der Akte erfasse und diese die Pauschale iHv 20,- übersteigen, berechnet er am Ende bei Erstellung der Rechnung auch den Mehrbetrag und nicht nur die 20,- € Pauschale.
Das ändert aber nix dran, dass auf Porto keine USt anfällt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#5

09.01.2017, 11:41

Ja aber heißt es nicht das der RA mit der Bezahlung der Kosten wie Porto, Akteneinsicht, Auskünfte etc. seine eigenen Verbindlichkeiten begleicht. Kostenschuldner ist in dem Fall der RA. Die Weiterberechnung an den Mandanten erfolgt mit USt, unabhängig von der darauf liegenden Vorsteuer. Alles was der RA selbst in die Wege leitet um den Fall zu bearbeiten, muss er an Mdt auch mit MwSt weiterberechnen? Oder???
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skugga
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#6

09.01.2017, 11:56

Das hat aber nix mit Deiner Frage zu tun, wie das im Kostenblatt einzutragen ist! Einzutragen sind da die Werte, die auch auf der entsprechenden Briefmarke stehen, weil auf dieses Porto keine USt gezahlt wurde.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#7

09.01.2017, 12:51

Amy_23 hat geschrieben:Kann mir jemand sagen ob Porto als netto oder brutto im Kostenblatt erfasst wird? Wenn ich jetzt für einen Brief 1,45 € erfassen muss, trage ich dann die 1,45 € oder den Nettobetrag darauß iHv 1,22€ ein? :kopfkratz

Macht RA-Micro dies auch automatisch dass wenn wir mehr als 20,- € an Porto im Kostenblatt erfasst haben das dann auch der Mehrbetrag in Rechnung gestellt wird und nicht nur die Pauschale?
Du trägst das Porto mit dem Betrag ein, der verauslagt wurde. In Deinem Beispiel also 1,45 €.

Wenn der eingetragene Gesamtbetrag die Pauschale von 20,00 € übersteigt, dann schlägt RAM automatisch vor, die konkrete Abrechnung vorzunehmen mit dem höheren Betrag. Allerdings musst Du aufpassen. Hast Du verschiedene Verfahrensabschnitte (z.B. I. Instanz und II. Instanz) bekommst Du ja die Pauschale doppelt. Wenn Du hier zwei Rechnungen machst, erkennt das Programm aber das Problem nicht. Das Programm sieht nur, welche Auslagen seit Aktenanlage eingetragen sind. Beispiel:

Du rechnest die I. Instanz ab. Pauschale 20,00 €

Während der Berufungsinstanz "klettern" jetzt Eure tatsächlich verauslagen Postauslagen auf 23,00 €. Wenn Du jetzt die II. Instanz abrechnest, will das Programm die 23,00 € ansetzen. Wäre aber falsch, weil ja ein Teil dieser Auslagen während der Laufzeit der I. Instanz angefallen und durch die Pauschale von 20,00 € ausgeglichen sind.

Ich hoffe, ich hab das einigermaßen verständlich erklärt.
Zuletzt geändert von Anahid am 12.01.2017, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Amy_23
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#8

09.01.2017, 13:06

@skugga Stimmt du hast Recht..sorry für die Verwirrung

@Anahid Super erklärt..vielen lieben Dank!
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