Neuzustellung Mahnbescheid

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von RA-Micro betreffen.
Antworten
Heffi89
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 16.03.2011, 08:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

02.11.2011, 09:42

Hallöle!

Ich muss jetzt das erste mal mit RA-Micro einen Antrag auf Neuzustellung des MBs machen. Die Adresse des Schuldners war falsch gewesen und der MB konnte daher nicht zugestellt werden.

Muss ich die Adresse jetzt im MB direkt ändern oder erst bei der Maske bei "Antrag auf Neuzustellung des MB"? Da sind ja ein paar Felder die ausgfüllt werden können z.B. Kosten, Begründung.

Hoffe hier weiß jemand Bescheid.

P.S. Wie kann ich denn den Beruf angeben? Finde das nicht. :oops:
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

02.11.2011, 10:20

Ganz oben steht: Mein Foreno und dann im Profil. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
secret72

#3

02.11.2011, 10:59

Du mußt auf jeden Fall in den Stammdaten des Gegners die neue Anschrift eintragen. Und gehst dann auf Antrag auf Neuzustellung.
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 693
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#4

07.12.2011, 15:03

Wo kann ich überhaupt den Antrag auf Neuzustellung über den PC ausfüllen? Wir arbeiten mit RA Micro 6 (immer noch :oops: ). Ich tippe das immer mit der Schreibmaschine ein und scanne es dann zur E-Akte.
tiko73

#5

08.12.2011, 09:52

Über EDA => Neu => Neuzustellung Mahnbescheid
Dort ist der Neu-ZU-MB dann drin, wenn ihr die Nachricht über die Nichtzustellung übers EGVP/EDA bekommen habt.
Da ist das bei uns jedenfalls :-)
Unwissende
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 27.01.2012, 12:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

04.04.2012, 14:33

Hallo zusammen,
also meine Frage ist, welche Gebühren kann ich abrechnen, wenn ich eine Neuzustellung des Mahnbescheides beantrage?

Sachverhalt:

Wir haben Mahnbescheid beantragt und der konnte nicht zugestellt werden, Gegner unbekannt verzogen. Das Einwohnermeldeamt hat die gleiche Anschrift rausgegeben und unser Mandant will, dass wir den MB unter der gleichen Anschrift erneut zustellen und mein Chef ist davon überzeugt, dass ich das abrechnen kann, wenn ich unter der gleichen Anschrift die Neuzustellung beantrage. Das Gericht wird zwar auch erneut Auslagen fordern, aber ob da unsererseits erneut Gebühren anfallen, kann ich leider nirgends finden.

Ich hoffe mir kann jemand helfen
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#7

04.04.2012, 14:34

Hallo Unwissende :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten