Foko/Pfüb

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leika

#1

09.07.2017, 21:22

Hallo,
weiß nicht ob die Frage in diesem Forum gehört oder ZV ich versuchs einfach mal. Kenne mich in der ZV nicht wirklich aus .Habe schon einen Pfüb gemacht aber ohne vorherige Ratenzahlung und hoffe, dass ich meine Frage verständlich erklären kann und bitte um eure Hilfe.

Wir haben einen Vollstreckungsantrag wg. Forderung für unseren Mandaten gestellt. Dieser kam zu uns bevor vollstreckt wurde und hat eine Ratenzahlung geleistet. Vollstreckungsantrag haben wir dann zurückgezogen. Nun zahlt er aber weiter nicht und ich soll einen Pfüb erstellen. Muss ich die Ratenzahlung im Foko unter Zahlung /Gutschriften eingeben (wir arbeiten ohne Fibu) und anschließend den Pfüb Ra-Micro erstellen was ich auch versucht habe. Im Pfübformular: was ankreuzen Hauptforderung, Teilhauptforderung, Restforderung aus HAuptforderung.? Habe wie sonst auch Hauptforderung angekreuzt wo der geforderte Betrag ohne Abzug der im Forderungkonto eingegebene Ratenzahlung erschien. Im Ausdruck des Fokos erscheint auch die Ratenzahlung in den kumulierten Beträge was ich ja auch mit schicke. Mich irritiert einfach, dass von der Hauptforderung die Ratenzahlung nicht abgezogen wurde. Oder mache ich grundsätzlich was falsch.
:thx
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Tigerle
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#2

10.07.2017, 07:37

Wenn Raten bezahlt wurden, dann werden diese ja zuerst auf Kosten/Zinsen verrechnet und erst wenn diese vollständig bezahlt sind auf die Hauptforderung. Von daher würde ich sagen, wenn die Raten nicht so hoch waren, dann ist es richtig, dass die Hauptforderung noch offen ist. Du musst auf jeden Fall im Forderungskonto Eure Gebühren/Kosten für die vorherige ZV aufnehmen sowie für die Ratenzahlungsvereinbarung und natürlich auch die erfolgten Zahlungen. Über alles was dann noch offen ist, erstellst Du dann den PfÜb. In diesen Fällen mache ich es dann auch so, dass ich das Formular ganz normal ausfülle (also das Forderungskonto vom PfÜb) aber rein vosorglich noch das Forderungskonto von RA-Micro beifüge, damit die dort eingetragenen Zahlen besser nachvollzogen werden können.
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