Buchen von Bareinnahme
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Hallo. Ich arbeite seit kurzem erst mit RA-Micro. Kann mir jemand sagen, ob ich eine Bareinnahme ohne Rg. buchen kann?
Man kann die Bareinnahme doch als "Vorschuss" verbuchen inkl. Mehrwertsteuer.
Was meinst du eigentlich mit "Rg."?
Was meinst du eigentlich mit "Rg."?
- Soenny
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Nicht dein Ernst jetzt oder?Was meinst du eigentlich mit "Rg."?
Grundsätzlich gilt:
KEINE Buchung OHNE Beleg!
Da in dem Post nicht steht, um welche Art Einnahme es sich handelt, kann man nicht sagen, ob eine Rechnung pp. geschrieben werden muß.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Rg. heißt in dem Fall erst einmal ohne Honorarrechnung, also ein Barvorschuss.
- Soenny
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Dafür gibt es eine Vorschußrechnung
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- skugga
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Die man aber auch nicht braucht, wenn der Mdt. sie nicht aus steuerlichen Gründen benötigt. Wenn ein Verbraucher als Mdt. einen Vorschuss bar zahlt, bekommt er eine Quittung und der Durchschlag wandert in die Kasse und wird auch über die Kasse gebucht. Fertig.Soenny hat geschrieben:Dafür gibt es eine Vorschußrechnung
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.