beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

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Anahid
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#11

08.08.2017, 13:48

pidellal hat geschrieben:o.k. d.h. also, wenn ich einen beschr. Räumungsauftrag als Privatperson mache, kann ich den so runterschreiben, weil dafür ja keine Kosten entstehen. Wenn ich aber als RA für einen Mandanten einen solchen Auftrag erteile, muss ich das Formular nehmen, weil ja für den Auftrag RA-Gebühren entstehen? Hab ich das so richtig verstanden?
Wenn Du die Kosten vollstreckt haben willst, ja.
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icerose
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#12

08.08.2017, 14:26

ich mache heute wieder Einen. :huepf Und klar berechne ich darin unsere Kosten, aber ich beauftrage nicht die ZV deswegen. Das ist eher für später interessant. ;)
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#13

15.08.2017, 10:07

So muss das Thema nochmals aufgreifen. Muss eine Berliner Räumung machen und Cheffe will auch gleichzeitig die Zwangsvollstreckung durchgeführt haben wegen der rückständigen Miete. Findet ihr das sinnvoll? Dann muss ich doch das Formular nehmen. Wie bringe ich denn genau die Räumung in dem Formular unter? Sorry, aber solche ZV haben wir selten und es ist schon lange her, als ich das mal in meiner alten Kanzlei machen musste. :roll: :roll:
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#14

15.08.2017, 13:47

Hallo, Spatzenbaer,
ja, mit gleichzeitiger Vollstreckung musst du das Formular benutzen. :-? Und das machst du dann wie pilledal.
pidellal hat geschrieben:das Formular nehmen und unter O entsprechend ausfüllen.
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#15

15.08.2017, 14:12

Danke Dir, dann werde ich mich mal durchwurschteln.
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Mel Kunterbunt
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#16

15.08.2017, 14:54

:pfeif :pfeif Das ist ja interessant... Hatte erst letzten Monat 3 x Räumung + ZV...
Habe den Vordruck aus RA Micro (Räumungs- und Vollstreckungsauftrag) genommen.
Und jedes Mal hat der GV die Wohnung geräumt und mir die VA übersandt... Ohne Monierung...
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