automatische Gebührenanrechnung Aufford. und Mahnbescheid

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pidellal
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#1

16.04.2013, 10:03

Hallo,

mir wurde immer gesagt, dass RA-Micro im Kostenfestsetzungsantrag die erforderlichen Anrechungen selber vornimmt.

Haben in einer Sache wegen 5000 EUR aufgefordert. Keine Reaktion. MB erstellt und die hälftigen Kosten der Aufforderung im MB (auch mit Hilfe des Programms) als Nebenforderung aufgenommen.

Widerspruch der Gegenseite. Streitiges Verfahren. Teilzahlung erfolgte mit Widerspruch.

streitiges Verfahren Wert 1000 EUR. Versäumisurteil.

Mein KFA sah jetzt beim Eingeben so aus:
2300 Wert 5000 i.H.v. 1,3
3305 wert 5000 i.H.v. 1,0
Anrechnung auf Geb. 2300 (nach Abfrage auf welche Gebühr Anrechnung erfolgen soll)
3100 Wert 1000 i.H. v. 1,3
Anrechnung auf Geb. 3305 (nach Abfrage auf welche Gebühr Anrechnung erfolgen soll)
3105 Wert 1000

Ausgeworfen wurde der folgende KFA:
3305 Wert 5.000 i.H.v. 1,0
- Anrechn. gem. 3305 aus Wert 1000
Pauschale bleibt bestehen
3100 Wert 1000 i.H. v. 1,3
3105 wert 1000 i.H.v. 0,5


Jetzt hat die Rechtspflegerin angerufen und meinte, dass die Gebühr 3100 wegen der Anrechnung ja nur 0,65 und nicht 1,3 betragen dürfe. Der PC hat mich aber doch nach den Anrechnungen gefragt. Muß ich in den Einstellungen was ändern? Wir bekomme ich die Anrechnungen hin?

Ich rechne das ja nicht mehr nach und gehe davon aus, dass mein KFA richtig ist, wenn der PC mich bei der Geschäftsgebühr und MB-Gebühr nach Anrechnung fragt.
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Anahid
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#2

23.04.2013, 09:04

Hmmm.....also im Zweifel würde ich bei RA-Micro anrufen. Ich gebe das auch immer so ein. Allerdings fragt mich das Programm nie, auf welche Gebühr angerechnet werden soll, sondern nimmt die Anrechnungen automatisch vor. Also scheint da schonmal eine Einstellung anders zu sein.

Aber wenn ich das im KFA so eingebe, wie von Dir beschrieben, dann steht bei mir dann 3305 ./. Anrechnung gem. Vorbem. 3 Nr. 4 RVG, 3100 ./. Anrechnung 3305 - Pauschale bleibt bestehen .....
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#3

23.04.2013, 09:19

hälftigen Kosten der Aufforderung im MB
Wieso hast du GG überhaupt angerechnet, wenn lediglich die hälftige GG geltend gemacht wurde? :kopfkratz Da gibt's nichts anzurechnen.
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