Ausbuchen

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#1

03.03.2017, 11:17

Wir haben eine RS-Vers. hinter dem Mandanten, die auch schon bezahlt hat, allerdings - wie es sein muss - die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Weil es ein Bekannter des Anwalts ist, soll die nicht angefordert, sondern ausgebucht und die Akte dann abgelegt werden. Wie buche ich diese Selbstbeteiligung jetzt korrekt aus?
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
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alraune
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#2

03.03.2017, 11:32

Mit einer Teilstornierungsrechnung in Höhe der Selbstbeteiligung. Bei RA-Micro zu finden unter "Sonstige Rechnungstypen" -> "Korrekturrechnung".
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#3

05.05.2017, 11:57

:thx
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