Aufbewahrungsfrist Akten u. AKs

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Maribert
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#1

07.03.2017, 13:52

Hallo,
wir möchten in unserem Archiv Platz schaffen. Daher interessiert mich folgendes:
Wielange müssen Akten (in Papierform) aufbewahrt werden?
Beisp.: Mandat erledigt = letzte Buchung 15.10.2010, Archivierung jedoch erst (mangels Zeit) in 2013.
Bisher schredderten wir die Akten erst nach 10 J. Archivierung, beim obigen Beispiel würden wir die Akte erst 2023 schreddern.
Beginnt die Frist schon ab 12/2010?
Die Kostennoten sind ja alle in den Steuerordnern.
Selbstverständlich werden vollstr. Titel, Urteile etc. aussortiert und in einem eigenen Ordner aufbewahrt bzw. Original-Unterlagen an den Mdt zurückgegeben.
Wann können die dazugehörigen Aktenkonten komplett gelöscht werden und wie funktioniert das?
Lt. "Arbeitsbuch zu ra-micro Buchhaltung I" v. H. Auinger lautet die Aufbewahrungsfrist für AKs 6 Jahre.
Beim obigen Beispiel wäre das in 12/2016 gewesen???
Kann auch eine Sammellöschung von AKs (letzte Buchungen vor 2010) gestartet werden?
Danke im voraus.
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kordula32
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#2

07.03.2017, 14:26

(§ 50 Abs. 1 BRAO). Diese Handakten hat der Rechtsanwalt
auf die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Die gesetzliche Verpflichtung erlischt je-
doch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Em
pfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen 6 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist
Maribert
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#3

07.03.2017, 15:16

Vielen Dank, damit wäre meine 1. Frage soweit beantwortet. Beendigung des Auftrages wäre dann beim obigen Beispiel 15.10.2010 (ganz unabhängig davon, wann wir die Akte archivieren), Frist begann am 31.12.2010, also hätte man die Akte bereits Anfang 2016 vernichten können.
Hättest Du auch eine Antwort auf meine 2. Frage bezüglich AKs?
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