Wie Anahid schon schrieb, zu der Akte wird bei dem Mdt. der zuständige Ansprechpartner ausgewählt und der Name wird bei Anschreiben auch im Briefkopf erfasst.
Ihm Mahnbescheid, also dem Forderungskonto steht ja nur die Adressnummer, dort wird gar kein Adresszusatz oder Ansprechpartner übernommen (leider auch keine überlangen Firmennamen wenn die im Zusatz stehen).
Einzelfirmen die nicht im HR eingetragen sind, erfasse ich unter dem Namen des Gewerbetreibenden, nicht als Firma.
Adresseingabe
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Den Ansprechpartner musst Du dann bei der Aktenanlage der Akte zuordnen.
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früher hätte ich das sicher auch so gemacht mit Adresszusatz, aber mittlerweile haben wir soviele Firmen als Mandanten und da kann immer ein weiterer Ansprechpartner dazu kommen und dann fängt das Gerödel an, weil du den dann doch als AP erfasst und dann musst du in sämtlichen alten Akten den AP auswählen
Also ich würde es gleich richtig machen, egal ob es nun ein Schritt mehr ist oder nicht. Dann brauchst du dir später keine GEdanken machen
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Ich geb die Adressen jetzt (seit ich das selbst bearbeite) ja auch anders ein - aber da die alten Datensätze übernommen wurden... Ich hab da Leute, die zum Teil viermal abgespeichert wurden und wenn was ist, muss ich mir immer erst raussuchen, welche die aktuelle ist. Nur - löschen geht auch nicht, weil die Alt-Akten in der alten Kanzlei liegen und wir nur über die Adressdateien rausfinden können, ob wir uns von da eine Akte ziehen müssen.
Und wenn ich jetzt weiß, dass der Ansprechpartner dann im Adressfeld erscheint, kann ich das in den neuen Adressen (und den alten, wenn sie mir unterkommen) ja noch abändern.
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Es ist schön, wenn die Kinder so alt sind, dass man sich unbesorgt mal hinlegen kann
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Aber kannst du nicht, wenn dir eine solche viermal angelegte Adresse unterkommt, drei davon löschen und bei den drei Adressen, also bei den dazu gehörigen Akten die "richtige" Adressnummer eintragen? Ich weiß ist aufwendig, aber mit der Zeit bessert sich dann das generve mit den doppelten Adressen
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Ich stimme Pepsis Vorschlag zu, aber das macht mich stutzig:
Könnt ihr nicht Anhand der Akteninfo sehen, ob sich die Akte in der alten Kanzlei befindet?Kokosnuss hat geschrieben:Nur - löschen geht auch nicht, weil die Alt-Akten in der alten Kanzlei liegen und wir nur über die Adressdateien rausfinden können, ob wir uns von da eine Akte ziehen müssen.
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über Akten und dann Adressaustausch in den Aktenstammdaten kannst du die Adressnummern, die du löschen willst, vorher durch die die die behalten willst ersetzen. das ist zwar auch ein ziemlicher Aufwand, aber so kann man die unnötigen Adressen löschen, ohne dass dann eine Akte ohne Adresse übrigbleibt.
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Und was mache ich, wenn ich wirklich mal zwei oder mehr Ansprechpartner angeben muss? Es kann ja nicht sein, dass das einfach nicht geht.
RA-Micro ist eine Kanzleisoftware und kein Kindergartenspielzeug. Ich habe das öfters, dass ich zwei oder Ansprechpartner in einem Fall habe und es dann einfach nicht eingeben kann oder einfach zu doof bin
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Du kannst mehrere Ansprechpartner einpflegen. Nach jedem eingetragenen AP musst du mit dem grünen Häkchen bestätigen und das Fenster erneut öffnen. Das dürfte ohne Probleme gehen.
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Ok. Muss ich morgen nochmals schauen. habe kein feld zur mehrfachauswahl gesehen. Weil ich lege ja den mandanten an und bestätige dann mit grün. Dann komme ich ja zu dem feld wo ich den betreff eingeben kann und ganz unten kann ich den Ansprechpartner auswählen, aber eben nur einen und das nervt