Abrechnung Strafsache mit RA Micro

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zeze
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#1

29.05.2018, 15:05

Hallo ihr lieben, ich brauche Hilfe und zwar muss ich einen Freispruch im Strafrecht abrechnen. Ich weiß auch welche Gebühren anfallen nur das Problem was ich habe ist folgendes. Wir haben RA-Micro nun gebe ich dort alle anfallenden Gebühren an und klicke weiter sodass man dann den Netto vom Bruto Betrag abziehen muss. das einzige was ich weiß ist das ich den hacken auf den ,, Frei Betrag" setzten muss aber was muss ich dann und wo angeben ??

Kann mir da jemand bitte helfen ??? Wäre euch so dankbar für eine schnelle Antwort!!!!
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Adora Belle
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#2

29.05.2018, 15:14

Du bist im falschen Unterforum unterwegs. Richtig wäre entweder RVG ab 8/2013, oder aber der RAMicro-Teil. Ich verstehe Deine Frage leider nicht. Hab Deinen Beitrag mal gemeldet, damit Sanny Dich ggf verschieben kann.

Edit: Ah, jetzt ist verschoben. Aber antworten muss trotzdem jemand anderes.
Bianca666
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#3

30.05.2018, 11:55

Warte mal. Was willst du abziehen? Netto vom Brutto? Wieso ?

Wenn ich einen Freispruch in RA Mirco abrechne setze ich mein normales Häkchen bei der Einleitung, rechne normal ab und fertig. Wieso möchtest du irgendwas abziehen?
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
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