Streitwert bei Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lizzy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 01.04.2010, 13:52

#1

12.04.2010, 11:46

Hallo mal wieder! :)

ich hab mal wieder ne Sache im Gebührenrecht und KEINE AHNUNG :oops:

Haben für unseren Mandanten eine Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt gemacht, da der in seinen Steuererklärungen für die Jahre 2007 und 2008 wohl irgendwie was falsch angegeben hat und das jetzt lieber selbst zugeben will bevor es so raus kommt. . .

Jetzt soll ich dem Mandant ne Rechnung dafür schicken, dass meine Chefin diese Selbstanzeige gefertigt hat und ich habe keine Ahnung, welchen Streitwert ich da zugrunde legen soll!!! :?

Wir hatten schon mal so ne Angelgenheit, da haben wir bei der Rechnung für die Mandantin einen Streitwert in Höhe von € 5.000,00 genommen. . . Da das so ein glatter Betrag ist dachte ich vielleicht, dass das so ne Art Regelstreitwert ist und der jetzt hier in meinem aktuellen Fall auch gelten würde, Chefin meint aber der Streitwert würde sich nach irgendwas berechnen aber ich wüsste nicht nach was ehrlich gesagt :cry:

Hoffe man versteht was ich sagen will und ihr könnt mir helfen!

:thx
StineP

#2

12.04.2010, 18:20

Hier müsstest du einen vorläufigen Streitwert ermitteln...

Relevant für Steuererklärungen sind (nach der StBGeb) immer die Einkommenserträge (siehe auch § 30 iVm § 10)

Gegenstandswert kann also nur das INteresse des Mandanten sein bzw. die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit, also der Betrag, der für die Selbstanzeige zugrunde zu legen wäre.
Hat euer Mandant wahlweise 100.000 € in Schweizer Konten verstaut und das dem FA nicht mitgeteilt, würde ich diesen Wert als Gegenstandswert nehmen.

Da die StBGeb nur für StB gilt und es schwer ist, diese der Anwaltsrechnung zugrunde zu legen, empfiehlt sich - gerade im Steuerrecht!!! - immer eine Honorarvereinbarung!
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