Übermittlung von Schreiben an Gegenseite

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
StineP

#21

11.11.2009, 17:04

Wozu auch!?... Fax geht schnell, die Absicherung folgt umgehend per Sendebericht...

Ich find´s katastrophal, dass es am anderen Ende echt jemanden gibt, der sich Gedanken drüber macht, ob ich Bock hab, Briefmarken zu kaufen!? Was denken nur die Mandanten, denen wir alles nur noch mailen!? Wir armen Schluckspechte!? Im Zeitalter der Technik finde ich das eigentlich eher armselig...
gkutes

#22

11.11.2009, 17:21

:lol: sorry, echt, also dazu fällt mir auch gar nichts mehr ein. kann stine einfach nur zustimmen
BabyBen

#23

11.11.2009, 17:34

Es gibt Rechtsprechung zur Frage der Fristveräumnis von Anwälten. Die lautet derart, dass ein Gericht, welches eine Faxnummer angibt und welches diese Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung stellt, auch dafür Sorge tragen muss, dass Dritte Faxe faxen können. Ich denke mal, der dahinter stehende Gedanke, nämlich selbst Schuld, kann auch hier zur Anwendung kommen.
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kora
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#24

11.11.2009, 18:03

also um jetzt auch nochmal meinen Senf dazu zu geben, sowas habe ich auch noch nicht erlebt.

Aber sowas muss es halt auch geben.

Ne, also verboten ist das mit sicherheit nicht, Briefe per Fax zu schicken.

LG Kora :senf
Sam29

#25

11.11.2009, 18:46

Ob es so was gibt oder nicht, ob ihr es glaubt oder nicht, oder ob es sogar gefällt oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle. Wenn der andere Rechtsanwalt darum bittet, dann ist es wohl sein Recht. So wie Ihr euch das recht rausnehmt, über ihn zu urteilen, letzteres sollte man so und so nicht.
Es geht diesem Mann, genauso wie bei uns, nicht um das ein oder andere Fax, sondern um die, die offensichtlich nur faxen. Da der Postweg nun mal der übliche Weg - unabhängig moderner Kommunikationsmittel - ist, sollte man es akzeptieren, wenn es nun mal jemand so wünscht.
Es ist nicht schlimm, wenn jemand darüber bittet, schlimmer finde ich es, darüber Diskussion führen zu müssen, ob man der Bitte nachkommen muss oder nicht. Auch der gegnerische Anwalt, ist immer noch ein Kollege und sollte genauso servicebehandelt werden wie der eigene Mandant, sollte man nie vergessen...und für einen selbst, bereitet das eintüten sicherlich nicht mehr Umstände. Jedenfalls nicht mehr Zeit, als die zeit, die man zum Diskutieren braucht.
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Konsumkind
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#26

11.11.2009, 20:54

Also so wie die Threaderstellerin das beschrieben hat, hat sich das aber nicht nach einer netten "Bitte" angehört...

Wenn einem das nett mitgeteilt worden wäre, würde dieser Thread jetzt wahrscheinlich in dieser Form gar nicht existieren.
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