Zwangsvollstreckung Schuldner im Gefängnis und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
reno-82
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#11

13.10.2009, 12:35

@ Strand 47. Das ist ein super Tipp vielen Dank.....Das mit dem Eigengeld kann man dann ja ggf. auch versuchen.....ich glaub, bzw. bin fest überzeugt, dass wir erst mal nur einen Rang gesichert haben wollen.
StineP

#12

13.10.2009, 12:57

huhu. ich hab eben den link in den foreno-news gefunden und mir ist eingefallen, dass ich zur prüfungsvorbereitung damals ne tolle zeitschrift in den händen hatte, da gings ausschließlich um zv im gefängnis. ich such die gerne mal, sofern noch bedarf besteht!?
reno-82
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#13

13.10.2009, 15:09

@ StineP: Schaden kann das ja nicht :wink:

Ich hab jetzt auf jeden fall nach einem endlos langen telefonmarathon mit der staa herausgefunden, was wo in welcher höhe hinterlegt wurde und dass es noch zwei andere gläubiger gibt, die eine viel höhere forderung haben als wir und auch schon zv-maßnahmen betrieben haben aber keine zulassung nach § 111g Abs. 2 StPO haben.

Wir müssten jetzt noch vollstreckungsmaßnahem betreiben.....Dann müsste ich den GV dort hinschicken, wo das Geld hinterlegt ist ?!

Ich hab eine Stelle wo ein Betrag hinterlegt wurde und eine Stelle wo ein Betrag eingezahlt wurde (Erlös aus einem versteigerten Auto des Beklagten).....Oh man die Frist läuft auch noch nächste Woche Montag ab, da wird das Geld dann entweder an den Beklagten ausgezahlt, oder an die anderen Gläubiger ausgezaht (die aber, wei gesagt nicht die Zulassung nach der ZV haben)....

Was mach ich hier denn nur? VZV? oder andereweitige Pfändung. Hilfe, ist das ne komplizierte Geschichte!!!!
quærere
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#14

13.10.2009, 21:36

Hallochen, ich an deiner Stelle würde versuchen so schnell wie möglich, bei der Hinterlegungsstelle ein vZV und gleichzeitig bei der Generalstaatsanwaltschaft einzuleiten. Die Hinterlegungsstelle darf, meines Wissens nach ja auch nur auf Antrag die Herausgabe bzw. Auszahlung bewirken. (Ggf. sind die dann nicht sicher, ob die Auszahlung erfolgen darf) und somit schaffst du dir dann vielleicht erst mal ein paar Tage Zeit. Aber gemacht habe ich das auch noch nicht und auch, wie ebenfalls schon in einem Beitrag erwähnt die Hinterlegungsstelle ggf. nicht zuständig ist-aber 2 vZV können wohl selten gleichzeitig verschwinden.) Kommt insgesamt dann sicher auch darauf an, wie bereits schon anderweitig erwähnt, ob hier Aufwand und Nutzen (und Kosten für Auftraggeber nicht zu vergessen!) im Verhältnis stehen.
Eigengeld und Arbeitseinkommen zu pfänden ist da leichter.
Anderenfalls die e.V. nutzen, auch für später wenn der Inhaftierte entlassen wurde (wenn er nicht gerade länger als 2 Jahre einsitzt) sehr interessant.

Im Übrigen können Inhaftierte auch Verbraucherinsolvenz beantragen.(hatte irgendwo die Frage hier gelesen..)

L.G.
LG und Danke
quærere
reno-82
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#15

14.10.2009, 12:49

ich glaub, ich versuche da jetzt ne ganz normale zv......ich hab überhaupt nichts zu irgendwelchen besonderheiten bezüglich der zv in dieser angelegenheit gefunden...

was für ne blöde geschichte! ich muss das heute noch raushauen.....vielen Dank für Eure zahlreichen antworten und Eure Hilfe
reno-82
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#16

14.10.2009, 14:27

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ich schon angerufen. Die sagten,die wären nicht zuständig, weil das bei denen schon längst abgeschlossen sei. Die Sache würde jetzt der StAA vorliegen. Der Typ von der StAA sagt mir, dann wo die Gelder hinterlegt bzw. eingezahlt wurden.
Ich bin voll verwirrt. Ich hätte jetzt einen PFUEB auf Herausgabe des Geldes beantragt, und zwar bei der Stelle wo das Geld hinterlegt bzw. eingezahlt ist. Die Stelle wäre ja dann mein Drittschuldner… in dem Fall die OJK …..

Ich hätte jetzt an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher einen PFUEB auf Herausgabe der hinterlegen/eingezahlten Beträge gestellt (Ich habe zwei Drittschuldner). Ein VZV wollte ich ja machen, aber unsere Rain möchte jetzt, weil Sie nichts gefunden hat, eine „ganz normale“ Vollstreckung, was auch immer das heißen mag…..

Ich hab aber das Gefühl, dass ein VZV und ein PFUEB gar nicht so verkehrt sind. Die Frage ist nur wohin damit?
reno-82
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#17

14.10.2009, 17:20

Genau, die Frist läuft eigentlich erst am Dienstag ab, aber es soll morgen (spätestens) raus.

Vielen Dank. Freut mich, dass hier schon jemand ähnliche Erfahrungen damit hat. Ich werde es auf jeden fall mal versuchen. Ich rufe an mal bei der Verteilerstelle an und frage nach, wer zuständig ist. dann vzv und pfüb....


Vielen Dank für deine Tipps Strand47
reno-82
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#18

14.10.2009, 17:29

Meine Frage ist vielleicht jetzt ein bissi blöd, aber wie finde ich denn raus, welcher gerichtsvollzieher zuständig ist. normalerweise gebe ich ja die straße an, wo mein schuldner wohnt......


mach ich das hier auch so, oder die adresse der jva oder die adresse des ra?

HILFE
reno-82
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#19

14.10.2009, 17:55

Das verstehe ich nicht so ganz….Normalerweise schicke ich doch mein VZV an den GV der für den Schuldner zuständig ist und gebe hier meinen Drittschuldner schon an…

Wieso brauch ich dann denn noch den zuständigen für die STAA?

Muss ich zwei VZV fertig machen und an zwei unterschiedliche Gerichtsvollzieher schicken? Oder denke ich jetzt zu kompliziert?

Ich hab ja eine Gläubigerin und nur einen Schuldner. Drittschuldner ist doch die StAA…..
reno-82
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#20

15.10.2009, 09:15

Ich danke Dir rechtherzlich....

Also nur noch mal um 100 % Sicher zu sein.

Mein Schuldner bzw. dessen Verteidiger ist in Köln....Mein Drittschuldner ist in dem Fall die STAA und dort die OJK (in Hamm).

Das heißt ich erkundige mich nach dem zuständigen GV für Köln? (weil da der RA des Schuldners sitzt?


Oh, was fragen, aber ich will nur sicher gehen, dass wir das ding nicht zurückbekommen.
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