Klage auf Herausgabe Hausrat

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steffi_sugar
Forenfachkraft
Beiträge: 122
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Wohnort: Pegau

#1

25.08.2009, 11:58

Guten Tag und Hallo an alle.
Wollte gerade eine Klage in einer Familienangelegenheit - im Speziellen wg. Herausgabe Hausrat - erstellen und musste jetzt feststellen, dass ich das nicht kann. Schlecht...
Wollte mal fragen, wie eine solche Klage aussieht - mal vom Rubrum abgesehen. Die Scheidung und der Unterhalt sind schon durch, nur über den Hausrat konnte man sich noch nicht einigen.
Vielleicht könnt ihr mir ja nen Tip geben.
Danke schon einmal im Voraus.
LG Steffi
StineP

#2

25.08.2009, 12:37

wichtig ist, die genaue bezeichnung. also möglichst gaaaaaaaanz genau auflisten, was herausgegeben werden soll.

Frage nur: soll gleichzeitig die Hausratsverteilung beantragt werden?
StineP

#3

25.08.2009, 13:18

Antrag auf Hausratsverteilung bei Getrenntleben

An das

Amtsgericht

- Familiengericht -

...

Antrag

In der Familiensache

der ..., - Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

gegen

..., - Antragsgegner -

wegen Hausrat

zeige ich an, dass ich die Antragstellerin vertrete.

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich, wie folgt zu erkennen:

1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, der Antragstellerin die im Schlafzimmer der Ehewohnung auf einem Seitenschrank stehende Vase aus Meißner Porzellan (weiß) herauszugeben.

2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, der Antragstellerin die Geschirrspülmaschine der Marke ... und die Waschmaschine der Marke ... zu überlassen.

3. Vom gemeinsamen Hausrat werden der Antragstellerin folgende Gegenstände zugeteilt:

...

Begründung:

1.

Die Prozessparteien sind auf Dauer getrennt lebende Eheleute. Ein Scheidungsverfahren ist gegenwärtig nicht anhängig.

Am ... ist die Antragstellerin mit den beiden gemeinsamen minderjährigen Kindern ..., geboren am ... und ..., geboren am ... aus der Ehewohnung in ... ausgezogen.

Die Antragstellerin beabsichtigt, nach Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung zu beantragen.

Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Antragstellerin nach § 1361a BGB eine vorläufige Regelung der Nutzung von Hausratsgegenständen, die bisher gemeinsam genutzt wurden.

2.

Mit dem Antrag zu 1) begehrt die Antragstellerin die Herausgabe der weißen Vase aus Meißner Porzellan, die im Alleineigentum der Antragstellerin steht.

Diese Vase wurde der Antragstellerin im Jahr ... von ihrer Freundin Frau ... zum ... Geburtstag geschenkt.

Beweis: Zeugnis der Frau ...

Der Antragsgegner ist verpflichtet, diese Vase herauszugeben. Er weigert sich jedoch grundlos, so dass gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

3.

Mit dem Antrag zu 2) begehrt die Antragstellerin die Überlassung der Geschirrspülmaschine und der Waschmaschine.

Zwar stehen diese Gegenstände im Alleineigentum des Antragsgegners, er ist jedoch verpflichtet, diese Gegenstände der Antragstellerin zu überlassen.

Diese Gegenstände benötigt die Antragstellerin zur Führung ihres abgesonderten Haushalts. Darüber hinaus entspricht die Überlassung dieser Gegenstände der Billigkeit, denn die Antragstellerin lebt mit den beiden minderjährigen Kinder in einer separaten Wohnung. Damit hat sie Geschirr und Wäsche für sich selbst und für die beiden Kinder zu versorgen. Die im Antrag genannten Geräte werden dringend benötigt.

Für den Antragsgegner sind diese Geräte nicht relevant, er nutzt sie nicht. Seine Wäsche versorgt ihm seine neue Freundin, Frau ... Geschirr fällt kaum oder nur in äußerst geringem Umfang an.

Die Antragstellerin ist finanziell nicht in der Lage, sich Ersatzgeräte zu beschaffen, denn sie verfügt nicht über eigenes Erwerbseinkommen oder Vermögenswerte. Mit dem Trennungsunterhalt, der vom Antragsgegner gezahlt wird, kann sie lediglich ihre notwendigsten Lebensbedürfnisse abdecken.

4.

Mit dem Antrag zu 3) wird die Aufteilung der gemeinsamen Hausratsgegenstände begehrt. Diese Gegenstände wurden während des ehelichen Zusammenlebens von den Eheleuten angeschafft. Mit dem vorliegenden Antrag werden antragstellerseits zunächst lediglich die im Antrag aufgeführten Gegenstände verlangt. Mit dieser Aufteilung ist nur ein Teil des gesamten ehelichen Hausrats erfasst. Die abschließende Hausratsverteilung bleibt einer möglichen außergerichtlichen Einigung der Eheleute vorbehalten. Sollte dies nicht möglich sein kann eine endgültige Verteilung des Hausrats auch im Rahmen eines eventuellen späteren Ehescheidungsverfahrens erfolgen.

Aus diesen Gründen ist antragsgemäß zu entscheiden.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

...

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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