Zwangsvollstreckung aus Vergleich möglich ?

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tarekmaldini
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 27.05.2009, 18:26

#1

28.05.2009, 21:34

Hallo Leute,

ich habe wieder eine Frage. Ich habe wahrscheinlich was falsch gemacht , Mist ! :oops: :oops:

Wir haben vor Gericht im Rahmen einer Räumunsklage einen Vergleich
mit den Mietern erzielt.

Auszug Vergleich:

Die Beklagten verpflichten sich mit Ablauf des 31.07.2009 die Wohnung in der Xx Wohnungsnummer xxx geräumt an den Kläger herausgeben.

Die Beklagten verzichten auf eine Räumungsfrist und auf einen Räumungsschutzantrag.

Jetzt folgendes:

Ich hatte den Gerichtsvollzieher beauftragt die Wohnung zum 31.07.2009 räumen zu lassen. Also einen Zwangsräumungstermin schon mal im August 09 anzusetzen. Sollten die Mieter zum 31-07-09 ausziehen ist es das Pech des Mandanten der den Gerichtsvollzieher bezahlen würde. Ihm geht es um pünktlichen Rausschmiß.

So jetzt der Hammer:

Der Gerichtsvollzieher schreibt mir jetzt zurück das das nicht gehen würde. Hab ich jetzt einen Fehler gemacht ??? Er meint der Titel ist nicht fällig. Er könnte die Vollstreckung erst einleiten wenn die Mieter sich nicht an den 31-07 halten.

Meine Meinung:

Es ist doch so, wir haben ja einen Titel der besagt das die Mieter die Wohnung bis spätestens zum 31-07-2009 räumen müssen.
Ich habe den Gerichtsvollzieher beauftragt die Zwangsräumung zum 31-07-2009 anzusetzen.

Es geht um den Zeitverlust.

Würden wir so verfahren wie der GV sagt dann würden die Mieter ja noch zwei Monate zusätzlich zeit bekommen. Und gerade auf Räumungsfrist und schutzantrag wurde ja im Vergleich verzichtet., deswegen haben Sie ja schon die zwei Monate bekommen.

Gruss Tarek

Was würdet Ihr machen ?
StineP

#2

28.05.2009, 21:49

31-07-2009
Das ist eine Bedingung!! Und der Titel wird erst genau dann vollstreckungsfähig, wenn diese Bedingung erfüllt ist. Du kannst doch jetzt nicht vollstrecken, wenn du gar nicht weißt, ob die pünktlich ausziehen!!

"Ich habe den Gerichtsvollzieher beauftragt die Zwangsräumung zum 31-07-2009 anzusetzen."

Du beauftragst aber JETZT! Egal, zu wann du das gerne hättest. An dem Tag, an dem du die ZV einleitest, muss der Titel vollstreckbar sein...

Mal anders - vielleicht einfacher:

Urteil - du musst an den Kläger bis zum 28.5. 1000 € zahlen.

Wann würde man hier die 1.000 € vollstrecken bzw. wann weiß ich denn, dass gar nicht gezahlt wurde?

die kosten, die du jetzt verursachst hast, solltest du mal cheffe mitteilen - mdt. trägt die sicher nicht - die schuldner erst recht nicht. pflicht dazu erst, wenn ein vollstreckungsgrund vorliegt.
Zuletzt geändert von StineP am 28.05.2009, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#3

28.05.2009, 21:53

PS: Wenn es dem Mdt. um den Zeitverlust geht, dann hat der - wie du sagst - PECH gehabt. Oder du machst dich mal zum Thema Berliner RÄumung schlau. Hatte ich das letzte Mal sogar in 3 Wochen durch....
Darüber hinaus sollte man gerade bei solchen Sachen nicht unüberlegt handeln. Schon mal an die Möglichkeit gedacht, dass die doch pünktlich ausziehen könnten? Das wäre, was unser Mandant in dieser Situation hören wollen würde. Wenn ich mich hetzen lasse, mache ich fiese Fehler - das macht nicht nur ein schlechtes Bild, sondern führt oft dazu, dass der Mandant noch panischer wird. Herzlichen Glückwunsch, wenn die nicht ausziehen und der Mdt am 1.8. täglich 50 mal anruft um zu fragen, wie weit der Gerichtsvollzieher denn ist.....
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