Gegenstandswert Pfüb

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

27.05.2009, 14:55

Hallo ihr lieben,

folgendes Problem:

Gegnerin erlässt gegen unseren Mandanten Pfüb gegenüber Arbeitgeber im August 2008 wegen 556,00 EUR Kindesunterhalt mtl. und 180,00 EUR Ehegattenunterhalt monatlich ab April 2008.
Gericht erlässt Beschluss mit Maßgabe, dass monatlich pfandfrei 675,00 EUR sind.
Wir beantragen, den Pfüb aufzuheben, weil ein anderes Kind nicht berücksichtigt wurde. Nach langem Hin und Her erlässt das Gericht im April 2009 Beschluss, dass Antrag zurückgewiesen wird aber Pfüb abgeändert wird auf monatlich 762,75 EUR zuzüglich 1/3 des übersteigenden Betrages. PKH haben wir bekommen.

Wie ist jetzt der Streitwert?
12 x 556 + 12x180?
Was ist mit dem Rückstand ab April? Bis wann berechne ich den?
StineP

#2

27.05.2009, 15:10

Jahresbetrag, wenn nicht der tatsächliche wert darunter liegt. 42 gkg, 23 I 1 rvg

also ja!

wie, rückstand seit april 2008 berechnen!?? 180 + 556, das seit 13 Monaten - das ließe sich doch gut berechnen.... hm. aber jahreswert halt geringer, als mal 12
ReNo
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#3

27.05.2009, 16:12

ok also GW 8832 EUR?

Aber zum zeitpunkt der Beantragung des Pfüb waren ja nur vier Monate Rückstand, also weniger als jahreswert.

Krieg ich da jetzt ne 1,3 VerfG?
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