Eilige ZV bei GbR u.a.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Grübchen
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#1

27.05.2009, 09:27

Brauche in der ZV mal Eure Hilfe und brauchbare Ratschläge bzw. Ideen.

Habe einen Titel vorliegen und es geht um über den Daumen gepeilt 14.000 €. Der Schuldner ist ein windiger Hund und hat einige Titel gegen sich muss also schnell handeln. Der Gl. Weiß von einem Konto, da mache ich gleich ein VZV. Das ist schon mal klar. Werde auch mal ne Anfrage wegen eV beim Gericht machen.

Ferner hab ich herausgefunden, dass er zusammen mit einem anderen eine GbR hat und schwunghaften Handeln betreibt bei Ebay (Elektrosachen, Handys etc).

Wie kann ich an die Einkünfte von dem aus einer GbR. An die GbR selbst kann ich ja nicht da Titel gegen ihn und nicht GbR vorliegt.

Mache ich da auch ein VZV auf die Einnahmen? Wie kriege ich raus, was der aus der GbR monatlich bekommt. Schnelle Hilfe wäre super, da die Sache echt brennt. Bin für jeden Tipp dankbar.

Wie war das noch mal, wenn ich mehrere Vollstreckungen (VZV Konto, GVZ normale ZV und zB VZV auf GbR Einkünfte) machen will. Wie regel ich das mit dem Titel, reichen Kopien mit Hinweis, dass er gerade wegen einer anderen Vollstreckung unterwegs ist???

Danke
LG Grübchen
StineP

#2

27.05.2009, 09:32

An die GbR selbst kann ich ja nicht da Titel gegen ihn und nicht GbR vorliegt.
Da fällt mir sofort wirklich nur Konto ein... I.Ü. müsst man mal schauen, ob man bei ebay nicht noch die entsprechende Kontonummer herausfinden kann...ggf. durch einen Scheinkauf ;)
Mache ich da auch ein VZV auf die Einnahmen?
Darfst ja nicht, weil kein Titel gegen die GbR besteht. Außerdem sind dir etwaige derzeitige DS gar nciht bekannt - das Tückische bei ebay.

Wie kriege ich raus, was der aus der GbR monatlich bekommt.
wie viele gesellschafter gibt es?
wenns ne kleine gbr ist, dann kannst du dazu selten was sagen. selbst wenn es einen gbr-vertrag gibt, ist es doch oft so, dass sich ausgezahlt wird, was über bleibt.

Wie regel ich das mit dem Titel, reichen Kopien mit Hinweis, dass er gerade wegen einer anderen Vollstreckung unterwegs ist???
NUR bei VZV - da muss er 1 monat nach zustellung aber nachgereicht werden, weil deine vzv sonst verfällt.

da hier m.m nicht mehr als sachpfändung und pfüb in betracht kommt, ist das problemlos machbar.
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Grübchen
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#3

27.05.2009, 09:43

DaS Konto der GbR hab ich, aber da darf ich ja nicht ran.

Die GbR besteht aus zwei Leuten. Ich meinte auch nicht an die Einnahmen der GbR sondern quasi an die Einnahmen also das Gehalt des einen Gesellschaftter nämlich unseres Schuldners.

Bezüglich Höhe: Ich dachte vielleicht muss man den anderen Gesellschafter bzw. die GbR dazu bringen Auskunft über die Einnahmen zu erteilen. Wäre dann eigentlich die GbR mein Drittschuldner oder der andere GEsellschafter, doch eigentlich die GbR vertreten durch oder?

Man so ne K.. hatte ich auch noch nicht.
LG Grübchen
StineP

#4

27.05.2009, 09:47

DaS Konto der GbR hab ich, aber da darf ich ja nicht ran.
deshalb trotzdem verdachtspfändung bei dieser bank - id.r. nehmen die nämlich die bank, bei der sie vorher schon kunde waren...
Die GbR besteht aus zwei Leuten. Ich meinte auch nicht an die Einnahmen der GbR sondern quasi an die Einnahmen also das Gehalt des einen Gesellschaftter nämlich unseres Schuldners.
glaub, du hast mich missverstanden.

fährt die gbr diesen monat einen umsatz von 5000 € - dann wird (ohne andere regelung im gbr-vertrag) davon ausgegangen, dass jeder der beiden 2.500 entnimmt und als einkommen zu berücksichtigen ist.

Bezüglich Höhe: Ich dachte vielleicht muss man den anderen Gesellschafter bzw. die GbR dazu bringen Auskunft über die Einnahmen zu erteilen. Wäre dann eigentlich die GbR mein Drittschuldner oder der andere GEsellschafter, doch eigentlich die GbR vertreten durch oder?
das ginge auch!! Ja - klar ;) grad in nem anderen thema eingfügt - als ds= anderer gesellschafter (nur so kommst du an die gbr - andere eingriffsmöglichkeiten in diese bestehen ohne titel nicht)

Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung werden gepfändet:
a. der Anteil des Schuldners am Vermögen der zwischen ihm und (Drittschuldner) bestehenden Gesellschaft Bürgerlichen Rechts .
b. folgende Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldner:
 sein Anspruch auf fortlaufende Zuteilung und Auszahlung seines Anteils am Gewinn,
 seine Ansprüche auf Durchführung der Auseinandersetzung, auf das Auseinandersetzungsguthaben und auf Herausgabe ihm bei der Auseinandersetzung zukommender Sachen und Rechte,
 sein Anspruch auf Vergütung, Auslagenersatz oder sonstige Entschädigung für seine Tätigkeit in der Gesellschaft und für die Überlassung des Gebrauchs an Gegenständen; bezüglich einer Vergütung aus abhängigem Dienstverhältnis wird die Pfändung nach § 850c ZPO beschränkt.
Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu leisten.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über den gepfändeten Anteil und die gepfändeten Ansprüche, insbesondere der Einziehung, zu enthalten.
Zugleich werden der gepfändete Anteil und die gepfändeten Ansprüche dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.
Ferner wird angeordnet, dass die dem Schuldner zukommenden Sachen an einen vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher zum Zweck der Verwertung herausgegeben werden.
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#5

27.05.2009, 10:04

Ah super dann werde ich mich da mal ranbegeben.

Ich glaube wir dachten beide das Gleiche, haben nur quer ausgedrückt. Ich hoffe jetzt nur, dass das private KOnto des Schuldner noch was hergibt und/oder die Androhung einer eV falls nicht schon gemacht den Zahlungswillen erhöht. Strafanzeige läuft auch schon gegen den, ist demnächst Termin.

Danke Stine falls ich nicht weiter komme melde ich mich nochmal.
LG Grübchen
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