wer kennt sich mit Pfändung von Namensrechten aus? Wie soll der Antrag aussehen? Geht die Pfändung nur gem. § 857 oder muss ich den Antrag i. V. mit § 811 ZPO stellen.
Mandant möchte nur die Namensrechte sichern.
Pfändung von Namensrechten
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ich hab mir mal ein paar Gedanken gemacht und zwar:
Pfändbar ist ein Anspruch nur insoweit, als er übertragbar ist (§ 851 ZPO).
Nach § 23 HGB kann die Firma, also der Name des Unternehmens, nur veräußert werden, wenn auch das Handelsgeschäft mitveräußert wird.
Daher denke ich, dass der Name des Unternehmens allein nicht pfändbar ist.
Pfändbar ist ein Anspruch nur insoweit, als er übertragbar ist (§ 851 ZPO).
Nach § 23 HGB kann die Firma, also der Name des Unternehmens, nur veräußert werden, wenn auch das Handelsgeschäft mitveräußert wird.
Daher denke ich, dass der Name des Unternehmens allein nicht pfändbar ist.