Pfändung von Namensrechten

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grete
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#1

27.05.2009, 09:11

wer kennt sich mit Pfändung von Namensrechten aus? Wie soll der Antrag aussehen? Geht die Pfändung nur gem. § 857 oder muss ich den Antrag i. V. mit § 811 ZPO stellen.
Mandant möchte nur die Namensrechte sichern.
grete
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#3

27.05.2009, 09:37

M. E. auch, Kollegin ist anderer Meinung.

Kann mir jemand beim Antrag helfen? Mir liegt zwra das Formularbuch vor, hilft mir aber nicht weiter.
StineP

#4

27.05.2009, 09:43

dann mal konkreter für den fall - namen von was?
grete
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#5

27.05.2009, 09:56

Das ist egal. Es geht um ein Brauhaus. Mandantin möchte sich schnellstmögilich die Namensrechte sichern.
grete
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#6

27.05.2009, 10:40

Kann mir niemand helfen?
Xuka
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#7

27.05.2009, 10:56

ich hab mir mal ein paar Gedanken gemacht und zwar:

Pfändbar ist ein Anspruch nur insoweit, als er übertragbar ist (§ 851 ZPO).

Nach § 23 HGB kann die Firma, also der Name des Unternehmens, nur veräußert werden, wenn auch das Handelsgeschäft mitveräußert wird.

Daher denke ich, dass der Name des Unternehmens allein nicht pfändbar ist.
-dus-
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#8

27.05.2009, 11:03

Liegt eventuell eine Marke (deutsche, europäische) vor?

www.dpma.de

www.oami.eu
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