MB-Verfahren

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Gast

#1

06.11.2006, 13:44

Irgendwie komme ich hier nicht klar...

Also, wir haben in eigener Sache MB gegen Mdt. beantragt. Der Mdt legt Widerspruch ein, wir reichen eine Anspruchsbegründung ein und sodann wird ein Termin anberaumt...

Der Ex-Mdt. nimmt den Widerspruch vor dem Termin zurück... Und nun?!

Habe ich hier einen Antrag auf Erlass eines VB liegen, weil ich gelesen habe, dass ich diesen nun beantragen müsste...
Aber wie ist denn das mit dem Eintragen?!

Wir kriegen doch jetzt anstatt der bereits im MB eingetragenen 1,0 nach 3305 wohl die 1,3 nach 3100, oder?! Und was ist mit den weiteren Gerichtskosten?!

LG, Melli
Jara
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#2

06.11.2006, 13:51

Hey Melli,

so einen Fall hatte ich glaube ich noch nie...

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass nun der VB beantragt werden sollte, sondern es müsste m. E. im Verfahren weitergehen!
Der Mandant hat ja die Anspruchsbegründung zugestellt bekommen. Er muss sich nun zu der Sache äußern. Tut er dies nicht, ergeht VU.

Die andere Möglichkeit: Sollte die Rücknahme des Widerspruchs wie ein Anerkenntnis zählen (was ich grad gar nicht weiß!) dann ergeht Anerkenntnisurteil!

VB kommt mir ganz falsch vor...
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#3

06.11.2006, 15:16

hm, ich weiß nicht, ob das ein besonderes Verfahren ist, ob die Rücknahme des Widerspruches zur "RÜcknahme des str. Verfahrens" führt, was ich aber nicht glaube

also eigentlich müsste jetzt ein VU ergehen.. war denn die Verhandlung schon?
StineP

#4

06.11.2006, 15:28

Aaaaalso.
Müsstet Ihr nicht eigentlich erst mal Antrag ans Gericht stellen, dass der MB aufrechterhalten wird? Ich möchte meinen, dass man diesen Antrag stellen muss und dann dürftet ihr auch Antrag auf VB stellen. Oder vielleicht ist ja schon Beschluss oder Urteil ergangen, in dem drin steht, dass er aufrechterhalten wird!?


Zu den Gerichtskosten für das Zivilverfahren:

Dadurch, dass ein gerichtliches Verfahren anhängig war/ist in dieser Sache (durch Zustellung der Anspruchsbegründung), müssen die Gebühren gegen den Mandanten doch festgesetzt werden nach § 11 RVG!! Also musst du dann zusätzlich zu dem Mahnverfahren einen Kostenfestsetzungsantrag an das Gericht stellen.
Gast

#5

06.11.2006, 15:43

Hallo Melli,
ich glaube nicht, dass Du hier einen VB beantragen musst. Ihr seid jetzt im streitigen Verfahren und es müsste ein Urteil ergehen. Euren Anspruch habt Ihr begründet und der steht dann auch im Urteil mit drin. Dass die Rücknahme des Widerspruchs das Verfahren einfach so beendet, kann ich mir nicht vorstellen.
Ihr bekommt jetzt die 1,3 Verfahrensgebühr, das ist richtig. Die Gerichtskosten könnt Ihr dann im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen.
Linnea
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#6

06.11.2006, 16:12

ja aber ich habe schonmal davon gehört, dass man VB beantragen muss..
Gast

#7

06.11.2006, 16:15

...ich sehe hier gehen die Meinungen auch etwas auseinander - ich glaube ich werde mir heute Abend mal die Lektüre schnappen und mal nachlesen... So ein Fall hatte ich auch noch nie...

Ich dachte eigentlich auch, dass hier ein Urteil ergehen würde. Aber von der Geschäftsstelle des Gerichts wurde mir gesagt, ich soll jetzt VB beantragen - irgendwie ziemlich verwirrend, aber die wissen ja nun auch nicht alles. Vielleicht werde ich morgen sonst auch noch mal in der MB-Abteilung anrufen, ich denke die sollten es ja ganz genau wissen... Ist ja schließlich ihre Materie :D

In einer anderen ähnlich gelagerten Sache habe ich vom Gericht ein Formular bekommen für einen Antrag auf Erlass eines Teil-Vollstreckungsbescheids - das scheint mir aber irgendwie auch nicht so ganz richtig zu sein *grübel*


Werde Euch mal berichten, wie ich weiter komme bzw. wie es weiter geht - damit wir das für die Zukunft ganz genau wissen.

LG, Melli
na

#8

06.11.2006, 22:29

Denke auch daran, dass durch das Verfahren vor dem Prozessgericht höhere Gebühren entstanden sind. Die weitere Frage ist also, wie Du diese geltend machst - im VB-Antrag oder per KFB....
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