Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Cindy
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#1

14.08.2018, 10:51

:wink1

Meine Schuldnerin ist eine GmbH, die wir in A verklagt haben. Bei meinem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft hat sich herausgestellt, dass Sitz der GmbH aber in B ist und die VA nur dort abgenommen werden kann.

Jetzt scheint es allerdings so zu sein, dass in B niemand vor Ort ist, da sich das Geschäft hier in A befindet.

Der GF ist zum Termin zur Abnahme der VA nicht erschienen, weshalb ich Haftbefehl beantragt habe. Allerdings wird die Verhaftung wohl ins Leere laufen, wenn in B niemand da ist.

Gibt es denn eine Möglichkeit, dass ich den Haftbefehl auch hier in A vollstrecken lassen kann?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#2

20.08.2018, 09:15

Ich :schieb meine Frage noch einmal nach oben.
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Stephen Jay Gould
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Laska
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#3

20.08.2018, 12:29

Hallo,

du kannst versuchen, den HB in A vollstrecken zu lassen.
Ich würde vielleicht noch einen kleinen Hinweis für den GVZ dazu schreiben, weshalb der HB in A vollstreckt werden soll. ;)
Liebe Grüße

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#4

22.08.2018, 09:18

Laska hat geschrieben:du kannst versuchen, den HB in A vollstrecken zu lassen.
Ist das denn möglich, wenn die Abnahme der VA nur am Sitz der Gesellschaft, also in B möglich ist? :kopfkratz
Den ursprünglichen Antrag auf Abnahme der VA hatte mir der GV aus A mit dem entsprechenden Vermerk nämlich zurückgesandt. Wenn ich dem jetzt den HB übersende, haut der mir den noch um die Ohren. :lol:
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Stephen Jay Gould
silvester
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#5

23.08.2018, 07:12

Für die Vollstreckung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher am Aufenthaltsort des Schuldners zuständig.
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#6

23.08.2018, 10:29

Das ist gut. Vielen Dank.
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Stephen Jay Gould
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