2 AG, Rg. mit anteiliger Mithaftung weiterer AG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

20.08.2018, 10:16

Guten Morgen ans Forum,

ich komme hier nicht weiter.

Wir hatten 2 Auftraggeber, also 2 Rechnungsempfänger.
Nach Schneider habe ich zwei Rechnungen erstellt:

GW 30.000
1,3 VG 1.121,90 €
1,2 TG 1.035,60 €
Post 28,70 €
Reisekosten 112,00 €
anteilige Mithaftung weiterer Auftraggeber - 1.019,65 €
MwSt 242,92 €
abzgl. Vorschuss 679,43 €
Summe 842,04 €

Ich habe also 2 Rg. über 842,04 € zzgl. der beiden Vorschüsse in Höhe von jeweils 679,43 €.
Das ergibt für mich genau 3.042,95 €, was wiederum folgender Rg. entspricht:

1,6 VG 1.380,80 €
1,2 TG 1.035,60 €
Post 28,70 €
Reisekosten 112,00 €
MwSt 485,85 €
Summe 3.042,95 €

Für eine Rückmeldung, ob ich da irgendwo einen Denkfehler gemacht habe, wäre ich dankbar.
(Denn die RSV rechnet es anders und kommt zu einem komplett anderen Ergebnis.)

Danke & Gruß
Sveta
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Tigerle
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#2

20.08.2018, 10:53

Du bekommst von beiden AG zusammen den Betrag, der sich gemäß Deiner zweiten Rechnung ergibt. Sollte jedoch einer der beiden nicht bezahlen, dann haftet der andere nicht für diesen Gesamtbetrag, sondern eben nur für den Betrag, den er zahlen müsste, wenn nur er Euch beauftragt hat.

Ich verstehe nicht, wie Du auf den Mithaftungsbetrag von 1.019,65 EUR kommst.

Meines Erachtens haftet jeder für Maximal 2.298,20 EUR zzgl. MwSt.

Ich würde daher die zweite Rechnung zugrundelegen, vom Nettobetrag jedem die Hälfte zzgl. MwSt. abzüglich der gezahlten Vorschüsse in Rechnung stellen. Erst wenn einer seinen Anteil nicht bezahlt, würde ich dann den eigenen Haftungsanteil ausrechnen. So wie ich es sehe, ist die Hälfte weniger als der Haftungsanteil.
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