Einstweilige Verfügung Duldung / Stromsperre

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

17.08.2018, 12:29

Hallo,
bin etwas aus der Übung oder mach es mir nun unglaublich schwer.

Uns liegt eine einstweilige Verfügung vor, dass AG Zutritt zur Wohnung und Einstellung Energieversorgung zu dulden hat. Für den Fall der Weigerung / Widerstand gg. Zutritt und Sperre wird zwangsweise Öffnung / Einstellung durch den GVZ angeordnet.

EV ist zugestellt. Wie geh ich nun weiter vor? Antrag an GVZ zur Vollziehung ??? Bin ewas ratlos
LG Nadine
jenniver
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#2

17.08.2018, 15:58

Schau mal hier: http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 78649.html, vielleicht hilft das schon weiter.
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zmaus2003
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#3

17.08.2018, 17:16

danke ... klingt gut

Mdt. schickt nun erstmal selbst einen Mitarbeiter zum Stromsperren hin
wenn er von der Antragsgegnerin wieder nicht reingelassen wird, beauftragen wir den GVZ mit der Öffnung und Sperrung :)
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