KFA Bußgeldsache/Strafsache?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
charlie20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 14.03.2018, 20:09
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#1

15.08.2018, 11:08

Hallo,
Hätte mal eine Frage zur Abrechnung in einer Bußgeldsache/Strafsache?
Mdt. kommt mit Bußgeldbescheid wg. Geschwindigkeitsüberschreitung von 120,00 € zu uns. Wir legen Einspuch gegen den Bugeldbescheid ein und beantragen Akteneinsicht.
Erhalten Schreiben ,,Aufgrund des Einspuchs ist die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden". Termin wurde anberaumt: Im Urteil hieß es: 123 OWI (123 Js 12345) in der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amsgericht ... Richter in Bußgeldsachen für Recht erkannt : Der Betroffene wird auf Kosten der Landeskasse die auch seine notwendigen Auslagen trägt freigesprochen. Nun soll ich die Sache abrechnen und auch die Fahrtkosten des Mandanten mit einbringen da dieser persönlich be der Gerichtsverhandlung erscheinen musste.(Leider weiß ich nicht wo ich die einbringen soll? ) Hier erstelle ich doch einen KFA und den würde ich mit diesen Gebühren beziffern. Wäre dieser so richtig?
Wäre dankbar für Eure Hilfe. Hoffe ich habe mich verständich ausgedrückt.

Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14, Nr. 5100 VV RVG 100,00 €
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde (Geldbuße von 60,00 bis 5000,00 €) § 14, Nr. 5103 160,00 €
VV RVG
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Amtsgericht (Geldbuße von 60,00 bis 5000,00 €) § 14, Nr. 5109 VV RVG 160,00 €
Terminsgebühr im Verfahren vor Amtsgericht (Geldbuße von 60,00 bis 5000,00 €) § 14, Nr. 5110 VV RVG 255,00 €
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 90,00 €
Kfz-Benutzung am 15.08.2018 300,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für mehr als vier bis acht Stunden Nr. 7005 Nr. 2 VV RVG 40,00 €
kommen hier auch noch die Fahrt/ und Abwesenheitskosten für den Mandanten ?????
Zwischensumme
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 845,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 160,55 €
Zwischensumme brutto 1.005,55 €
Akteneinsicht 12,00 €
Gesamtsumme
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

15.08.2018, 11:12

Die Gebühren sind korrekt. Die 12 EUR gehören vor die USt.

Kosten des Mandanten nach JVEG gesondert, in meinem Antrag sind es 1. persönliche Auslagen nach JVEG, 2. Anwaltskosten. Und vergiss die Verzinsung nicht.
charlie20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 14.03.2018, 20:09
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#3

15.08.2018, 22:41

Vielen Dank Adora Belle für Deine Antwort.
Leider habe ich das noch nie gemacht die Kosten des Mandanten nach JVEG, abzurechnen . Sorry, (wenn ich jetzt nochmal nachfragen muss obwohl Du es ja eigentlich verständlich erklärt hast )habe ich das richtig verstanden, dass ich einen gesonderten KFA wg. den Kosten des Mandanten sowie Anwaltskosten zusätzlich zu den von mir gemachten KFa mit den Gebühren machen muss. Ich arbeite mit RA-Micro finde aber keine Vorgaben zum JVEG.
Ansonsten würde ich dies so formulieren:
Für die Erstattung der Partei entstandenen Kosten ist festzusetzen :
1. Fahrtkostenersatz nach § 5 JVEG Kfz-Benutzung am 15.08.2018 300,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
2. Entschädigung für Aufwand nach § 6 JVEG weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 6 Euro
Die Parteiauslagen nach dem JVEG werden ohne Umsatzsteuer geltend gemachtist das richtig.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

16.08.2018, 09:38

Der KFA umfasst alle notwendigen Auslagen des Mandanten. Das sind zum einen Eure Kosten nach RVG, und zum anderen seine eigenen Auslagen nach JVEG. Du fertigst also im selben KFA einfach eine weitere Tabelle mit den JVEG-Kosten. Die sind natürlich ohne Umsatzsteuer.

Sind Anwalt und Mandant unabhängig voneinander dieselbe Strecke mit jeweils dem eigenen PKW gefahren? Dann dürfte Dein Vorschlag bzgl Reisekosten richtig sein. Dann gibt es noch Zeitversäumnis/Verdienstausfall nach §§20,22 JVEG. Den Pauschbetrag nach §6 hab ich noch nie geltend gemacht, da müsste ich mich selbst erst belesen.
charlie20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 14.03.2018, 20:09
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#5

16.08.2018, 12:04

Vielen Dank für Deine Antwort. Ja Mandant und Anwalt sind unabhängig diese Strecke mit dem eigenen PKW gefahren.
Nun müsste ich nur noch wissen ob es bei RA-Micro eine Tabelle für JVEG gibt oder ob ich dies händisch eingeben muss.
Habe gerade bei Ra-Micro angerufen die mir dies nun sagten: eine extra Tabelle für JVEG gibt es nicht. Ich solle es m Kostenblatt unter Sonstiges eingeben. Die Berechnung der MWST. wäre somit richtig dies wäre im Programm bei RA-Micro eingegeben. Ansonsten ohne MWST müsste ich diese bei Gerichtskosten händisch eingeben. Die Dame war jedoch überzeugt davon, dass die JVEG mit MWST. abgerechnet werden müsse. Nach meinen Recherchen und Euren Antworten ist dies nicht der Fall..Nun bin ich total irritiert. Wie soll ich es nun tatsächlich machen. Sorry bin total genervt und wäre nochmal für Eure Hilfe dankbar.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

16.08.2018, 13:59

Der Mandant bekommt keine Umsatzsteuer. Das ist doch kein steuerbarer Umsatz für ihn - als Privatperson sowieso nicht, und nicht einmal dann, wenn er ansonsten als Unternehmer Dienstleistungen erbringt, für die er Umsatzsteuer berechnen würde.

Wo man das JVEG in RA-Micro unterbringt, müsstest Du ggf im entsprechenden Forum erfragen, wenn sich hier niemand meldet.
Antworten