6 Auftraggeber

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trine
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#1

15.08.2018, 10:21

Hallo zusammen,

ich glaube meine Frage ist mehr als "blöd" aber

meine 1,6 VG Nr. 3200 RVG erhöht sich um 5 weitere Auftraggeber. Darf die Gebühr dann nicht höher als 2,0 sein - also 2,0 VG Nr. 3200 RVG ??? Oder ist das gemeint, dass sie sich nicht um 2,0 erhöhen darf??? Also darf die Gebühr 3,1 VG Nr. 3200 RVG sein?? aber die 1,6 VG darf z.b. keine weiteren 8 Auftraggeber erhöhen, da dann die 2,0 überschritten wäre??

Wie habe ich das zu verstehen??? Ich glaube dass ist ganz simpel. Aber ich muss mich im RVG erst wieder rein finden nach so vielen Jahren.

:patsch :patsch :patsch
:thx
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Liesel
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#2

15.08.2018, 10:28

Die Erhöhung darf einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten - die 3200 darf daher mit Erhöhungen max. 3,6 betragen.
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Trine
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#3

15.08.2018, 10:36

Liesel hat geschrieben:Die Erhöhung darf einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten - die 3200 darf daher mit Erhöhungen max. 3,6 betragen.

daaaaaaaaaanke
:thx
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