KFA Sozialgericht Anerkenntnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carenny
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#1

09.08.2018, 14:17

Wir haben eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Es wurde ein Erörterungstermin festgelegt. Einen Tag vor dem Termin hat der Gegner ein Anerkenntnis abgegeben, Anerkenntnis wurde angenommen, Termin wurde aufgehoben.

Nun möchte ich einen KFA stellen.

Was rechne ich ab?

LG
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Liesel
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#2

09.08.2018, 14:36

Kostenentscheidung?

Dann wäre ein Vorschlag als Diskussionsgrundlage nicht schlecht.
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carenny
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#3

10.08.2018, 08:00

Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

Verfahrensgebühr Nr. 3102
Terminsgebühr Nr. 3106
Einigungsgebühr???
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Anahid
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#4

10.08.2018, 09:33

Eine Einigungsgebühr fällt beim Anerkenntnis nicht an.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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