2. Versäumnisurteil Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
silvana83
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#1

08.08.2018, 13:09

Hallo Ihr Lieben,

Folgendes Problem. Ich habe ein Räumungsverfahren gegen 3 Beklagte gemacht.

Gegen die Beklagten zu 2. und 3. ergng ein Teilversäumnisurteil und bei der Beklagten zu 1. fand ein Termin statt. An diesem nahm sie nicht teil - es erging dann gegen sie einen Schlussversäumnisurteil.

Soweit so gut.. also habe ich beim KFA wie folgt abgerechnet:

1,3 VG
0,5 TG

Nun hatte die Beklagte zu 1. gegen das Schlussversäumnisurteil Einspruch eingelegt. Es fand ein Termin statt in dem auch die Beklagte zu 1. anwesend war und erklärte, dass sie die Wohnung behalten wolle und keine Anträge im Termin stellt. Wir haben beantragt, den Einspruch durch ein 2. Versäumnisurteil zu verwerfen, was dann auch geschehen ist. Es erging dann ein 2 VU, Einspruch wurde verworfen und Kosten trägt die Beklagte.

Folgende Gebühren sind entstanden:

1,3 VG (habe ich ja oben schon beantragt - würde ich weglassen)
1,2 TG (hier würde ich nur noch die 0,7 Differenz beantragen von 1,2 und bereits beantragter 0,5 - habe ich ja schon beantragt)

Wäre das korrekt?

Die Wärme..... Ich kann heute nicht denken :-)
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Anahid
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#2

08.08.2018, 13:14

Eine 0,7 TG gibt es nicht. Ich würde den alten Antrag berichtigen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

08.08.2018, 13:16

Ja - also ich meinte die Differenz von 1,2 und 0,5 = 0,7.


Aber grundsätzlich ist die 1,2 Terminsgebühr korrekt, oder?
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#4

08.08.2018, 13:20

Die 1,2 TG ist korrekt und ich weiß, was Du meintest. ;) Aber da es keine TG in Höhe der Differenz von 0,7 gibt, würde ich halt berichtigen (oder zurücknehmen und neu beantragen - Verzinsung beginnt eh erst mit der jetzigen Antragstellung).
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#5

08.08.2018, 13:28

Ganz lieben DAnk!
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#6

08.08.2018, 17:19

@ Anahid:
Das interessiert mich jetzt doch mal: Wird bei euch eine - natürlich eigentlich nicht existente - 0,7-"Gebühr" beanstandet? Ich habe einen Antrag auf "Auffüllung i.H.v. 0,7 bis zur vollen 1,2 TG" immer akzeptiert. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass sich Gerichte so krümelkackig anstellen. :roll:
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#7

08.08.2018, 17:30

Da sich die Gerichte leider immer öfter krümelkackelig anstellen, beantrage ich sowas erst gar nicht Dino.
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#8

08.08.2018, 18:05

Das glaube ich jetzt nicht. Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen... :patsch
Scheint u.a. ein Generationsproblem zu sein. Die jungen Berufskollegen haben häufig recht merkwürdige Vorstellungen.
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#9

09.08.2018, 08:50

Ich beanstande auch keine 0,7 Terminsgebühr in diesen Fällen. Mir fällt auch nicht ein auf welcher Grundlage man dies überhaupt tun könnte.
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#10

09.08.2018, 09:44

13 hat geschrieben:Das glaube ich jetzt nicht. Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen... :patsch
Scheint u.a. ein Generationsproblem zu sein. Die jungen Berufskollegen haben häufig recht merkwürdige Vorstellungen.
Da geb ich Dir absolut Recht. Mir fällt auch auf, dass gerade jüngere Rechtspfleger gerne irgendwelche Monierungen anbringen, die bei älteren Rechtspflegern (also Leute meines Jahrgangs) nie ein Problem waren. Aber leider ist so eine Monierung, wie mit der Firmenbezeichnung, der der Artikel "der" vorgeschaltet war, mittlerweile keine Kuriosität mehr. :?
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