Schikane der Rechtspfleger oder korrekt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

01.08.2018, 16:56

Bin etwas sauer.... auf unsere Rechtspfleger, bei denen man doch manchmal das Gefühl hat, sie stehen mehr auf Schuldnerseite um dem Gläubiger das Leben bzw. die Beitreibung der Forderung extra noch zu erschweren.

Zum Sachverhalt:

Mir liegt ein Endurteil vor mit Tenor:

"in dem Rechtsstreit

der...... GmbH, v.d.d. GF, .....
gegen
.... GmbH

usw....."

Der Rechtspfleger erläßt nun meinen Pfüb aufgrund des Wörtchens "der", welche bei der Gläubigerbezeichnung steht und fett vorgehoben ist, nicht.

Muss ich jetzt tatsächlich aufgrund eines offensichtlichen Artikels welcher logischerweise nicht im Handelsregister eingetragen ist und auch nicht expliziet zur Gläubigerbezeichnung gehört, meinen Titel berichtigen lassen?

Nicht euer Ernst??!!! :patsch :patsch :patsch :patsch

Gruß Nadine
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Anahid
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#2

01.08.2018, 17:19

Also da hat aber wirklich mal wieder ein RPfl einer Laus in den Allerwertesten geschaut. Ich persönlich würde es als offensichtlich ansehen, dass das "der" nicht zur Gläubigerbezeichnung gehört. Aber Rechhtsprechung dazu kann ich Dir jetzt auch keine benennen. :?
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NORTHERN DINO
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#3

01.08.2018, 17:43

Den Spieß umdrehen! Soll der Typ für seine Ansicht Rechtsprechungsnachweise liefern, zumal die Bezeichnung dem Titelrubrum entspricht.
Dem ist sicherlich zu warm und er hat einen Kabelbrand in den Gehirnwindungen erlitten. So einen Schwachfug habe ich noch nie gelesen.
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#4

01.08.2018, 20:32

Wenn es nicht um den Rangverlust ginge würde ich das Gericht anschreiben und um eine rechtsmittelfähige Entscheidung bitten.
Dann muss der Rechtspfleger sich etwas aus den Fingern saugen und kann sich beim LG blamieren.
Hoffentlich hängt dann das LG die Sache nicht so hoch mit dem Wörtchen "der".


S. Geiselmann
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#5

02.08.2018, 11:32

Ohne Worte.

Der Artikel wird schon erforderlich sein um einen grammatikalisch korrekten Satz zu bilden.
Das ist m.E. noch nicht mal Schikane, sondern schlicht rechtswidrig.
Mein Beileid, wenn ihr euch mit solchem Unsinn herumschlagen müsst.
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#6

02.08.2018, 11:35

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#7

03.08.2018, 11:11

Danke für euer Beleid
ich habe den Rechtspfleger nun erst einmal höflich hingewiesen, dass das "der" vor der Klägerbezeichnung doch offensichtlich ein Artikel ist und er doch gefälligst meinen Pfüb erlassen
Manuel
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#8

03.08.2018, 15:01

das ist echt nen knaller. in Dresden? braucht kein mensch. viel erfolg, das der pfüb ohne größeren Zeitverlust erlassen wird.
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zmaus2003
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#9

20.08.2018, 09:38

Rechtspfleger hat nun doch tatsächlich meinen Pfüb mit Beschluss zurückgewiesen
Bin jetzt echt am überlegen - Beschwerde?! einzulegen.
Problem ist die Zeit, die mir im Nacken sitzt, da der Mandant möchte, dass wir das Konto endlich zu machen
Was würdet ihr machen?! Gleichzeitig bin ich so auf 100, dass mir keine nette Begründung einfällt
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#10

20.08.2018, 11:55

Dazu fällt mir nichts mehr ein.
Ich würde definitiv Beschwerde einlegen. Das ist die einzige Handhabe gegen derartigen Unsinn. Wenn man das toleriert, dann wird es sich nicht ändern.

Welche Begründung liefert denn der Beschluss?
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