Hi ich hab hier eine für mich irgendwie komplizierte Angelegenheit, vielleicht blickt ihr ja durch
Beschluss v. 24.10.2016 Eilantrag gestellt wegen Gewährung v. Leistungen, dieser wurde abgelehnt (eigenes Az.)
Beschluss v. 24.01.2017 haben wir erneut einen Eilantrag + PKH gestellt, hier wurde auch beides abgelehnt (eigenes Az.)
Gegen den Beschluss v. 24.01.2017 haben wir Beschwerde eingelegt, wegen Ablehnung PKH. -> Beschluss v. 24.01.2017 aufgehoben PKH für I Instanz bewillgt. (eigenes Az.)
Dann erneut Beschwerde gegen Beschluss v. 24.01.2017 wegen Ablehnung Eilantrag. -> Beschwerde abgelehnt, PKH Antrag für Beschwerdeverfahren ebenso abgelehnt. (eigenes Az.)
Die Gegenseite hat dann gegen den Beschluss v. 24.10.2016 Beschwerde eingelegt, weil nicht Sie die Kosten übernehmen müssten sondern der Landkreis.
Ich blick da wirklich nicht mehr durch. Soll ich jetzt für beide Beschwerdeverfahren jeweils eine Kostenrechnung machen und 2x Hauptverfahren wegen Beschluss v. 24.10.2016 und 24.01.2017?? -also 4 Rechnungen ? Wäre nett wenn mir da jemand irgendwie helfen könnte..
Es ist etwas lang geworden Danke schonmal im Voraus
2 Beschwerdeverfahren
- Sputnik85
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Hallo,
bitte den Titel aussagekräftiger wählen!
Danke.
Sputnik
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Sputnik85 hat geschrieben:Hallo,
bitte den Titel aussagekräftiger wählen!
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Okey, hab es geändert!
Hat da wirklich keiner eine Idee :/ Mein Chef möchte das morgen vorliegen haben ich bin planlos
SozialrechtAnahid hat geschrieben:Worum gehts denn hier? Verwaltungsrecht? Sozialrecht? Zivilrecht?
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Sorry, bin heute etwas im Stress:
Also, auch wenn ich hier kein Sozialrecht mache, aber ansonsten ja wohl keiner hierzu etwas zu sagen hat:
Meiner Meinung nach bekommst Du für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss vom 24.10.2016 keine gesonderte Beschwerdegebühr. Hier wurde ja nicht Beschwerde gegen die Entscheidung an sich, sondern nur gegen die Kotentragungspflicht.
Aber ich kapier ehrlich gesagt den Absatz nicht:
Abrechnungstechnisch sehe ich bisher 2 Hauptsachen, Beschwerde gegen PKH und Hauptsachebeschluss vom 24.01.2017. Ich denke nicht, dass man daraus 2 Beschwerdeverfahren ableiten kann. Aber wie gesagt...ich mach kein Sozialrecht.
Also, auch wenn ich hier kein Sozialrecht mache, aber ansonsten ja wohl keiner hierzu etwas zu sagen hat:
Meiner Meinung nach bekommst Du für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss vom 24.10.2016 keine gesonderte Beschwerdegebühr. Hier wurde ja nicht Beschwerde gegen die Entscheidung an sich, sondern nur gegen die Kotentragungspflicht.
Aber ich kapier ehrlich gesagt den Absatz nicht:
Wurde diese zweite Beschwerde unter der Voraussetzung erhoben, dass PKH bewilligt wird?Sha hat geschrieben:Beschluss v. 24.10.2016 Eilantrag gestellt wegen Gewährung v. Leistungen, dieser wurde abgelehnt (eigenes Az.)
Beschluss v. 24.01.2017 haben wir erneut einen Eilantrag + PKH gestellt, hier wurde auch beides abgelehnt (eigenes Az.)
Gegen den Beschluss v. 24.01.2017 haben wir Beschwerde eingelegt, wegen Ablehnung PKH. -> Beschluss v. 24.01.2017 aufgehoben PKH für I Instanz bewillgt. (eigenes Az.)
Dann erneut Beschwerde gegen Beschluss v. 24.01.2017 wegen Ablehnung Eilantrag. -> Beschwerde abgelehnt, PKH Antrag für Beschwerdeverfahren ebenso abgelehnt. (eigenes Az.)
Abrechnungstechnisch sehe ich bisher 2 Hauptsachen, Beschwerde gegen PKH und Hauptsachebeschluss vom 24.01.2017. Ich denke nicht, dass man daraus 2 Beschwerdeverfahren ableiten kann. Aber wie gesagt...ich mach kein Sozialrecht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Anahid hat geschrieben:Sorry, bin heute etwas im Stress:
Also, auch wenn ich hier kein Sozialrecht mache, aber ansonsten ja wohl keiner hierzu etwas zu sagen hat:
Meiner Meinung nach bekommst Du für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss vom 24.10.2016 keine gesonderte Beschwerdegebühr. Hier wurde ja nicht Beschwerde gegen die Entscheidung an sich, sondern nur gegen die Kotentragungspflicht.
Aber ich kapier ehrlich gesagt den Absatz nicht:
Wurde diese zweite Beschwerde unter der Voraussetzung erhoben, dass PKH bewilligt wird?Sha hat geschrieben:Beschluss v. 24.10.2016 Eilantrag gestellt wegen Gewährung v. Leistungen, dieser wurde abgelehnt (eigenes Az.)
Beschluss v. 24.01.2017 haben wir erneut einen Eilantrag + PKH gestellt, hier wurde auch beides abgelehnt (eigenes Az.)
Gegen den Beschluss v. 24.01.2017 haben wir Beschwerde eingelegt, wegen Ablehnung PKH. -> Beschluss v. 24.01.2017 aufgehoben PKH für I Instanz bewillgt. (eigenes Az.)
Dann erneut Beschwerde gegen Beschluss v. 24.01.2017 wegen Ablehnung Eilantrag. -> Beschwerde abgelehnt, PKH Antrag für Beschwerdeverfahren ebenso abgelehnt. (eigenes Az.)
Abrechnungstechnisch sehe ich bisher 2 Hauptsachen, Beschwerde gegen PKH und Hauptsachebeschluss vom 24.01.2017. Ich denke nicht, dass man daraus 2 Beschwerdeverfahren ableiten kann. Aber wie gesagt...ich mach kein Sozialrecht.
Die zweite Beschwerde haben wir aufgrund des abgelehnten Eilantrages, welcher mit Beschluss v. 24.01.2017 abgelehnt wurde, erhoben. Wir haben also wegen dem Beschluss v. 24.01.2017 ..2x Beschwerde erhoben..1x wegen PKH Ablehnung und 1x wegen Ablehnung des Eilantrages.
Vielen Dank für deine Antwort
- Anahid
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Na dann rechne 2 Beschwerden ab. Ich für mich wäre mir nicht sicher, ob man die Beschwerde gegen die Versagung der PKH und die Ablehnung des Eilantrags nicht als eine Beschwerde hätte einreichen können. Das war meine Überlegung, ob hier zwingend zwei Beschwerdeschriften erforderlich waren. Und wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus. Ich kann da auch nur aus dem Bauch raus argumentieren.
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Okey ich versuch mich dadurch zu kämpfen Trotzdem danke für deine MüheAnahid hat geschrieben:Na dann rechne 2 Beschwerden ab. Ich für mich wäre mir nicht sicher, ob man die Beschwerde gegen die Versagung der PKH und die Ablehnung des Eilantrags nicht als eine Beschwerde hätte einreichen können. Das war meine Überlegung, ob hier zwingend zwei Beschwerdeschriften erforderlich waren. Und wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus. Ich kann da auch nur aus dem Bauch raus argumentieren.