2 Beschwerdeverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Sha

#1

19.07.2018, 09:15

Hi ich hab hier eine für mich irgendwie komplizierte Angelegenheit, vielleicht blickt ihr ja durch :schock

Beschluss v. 24.10.2016 Eilantrag gestellt wegen Gewährung v. Leistungen, dieser wurde abgelehnt (eigenes Az.)
Beschluss v. 24.01.2017 haben wir erneut einen Eilantrag + PKH gestellt, hier wurde auch beides abgelehnt (eigenes Az.)

Gegen den Beschluss v. 24.01.2017 haben wir Beschwerde eingelegt, wegen Ablehnung PKH. -> Beschluss v. 24.01.2017 aufgehoben PKH für I Instanz bewillgt. (eigenes Az.)

Dann erneut Beschwerde gegen Beschluss v. 24.01.2017 wegen Ablehnung Eilantrag. -> Beschwerde abgelehnt, PKH Antrag für Beschwerdeverfahren ebenso abgelehnt. (eigenes Az.)

Die Gegenseite hat dann gegen den Beschluss v. 24.10.2016 Beschwerde eingelegt, weil nicht Sie die Kosten übernehmen müssten sondern der Landkreis.


Ich blick da wirklich nicht mehr durch. Soll ich jetzt für beide Beschwerdeverfahren jeweils eine Kostenrechnung machen und 2x Hauptverfahren wegen Beschluss v. 24.10.2016 und 24.01.2017?? -also 4 Rechnungen ? Wäre nett wenn mir da jemand irgendwie helfen könnte..

Es ist etwas lang geworden :oops: Danke schonmal im Voraus :wink1
Zuletzt geändert von Sha am 23.07.2018, 09:21, insgesamt 3-mal geändert.
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Sputnik85
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#2

19.07.2018, 09:34

Hallo,

bitte den Titel aussagekräftiger wählen! :pfeif

Danke.

Sputnik
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Sha

#3

19.07.2018, 09:43

Sputnik85 hat geschrieben:Hallo,

bitte den Titel aussagekräftiger wählen! :pfeif

Danke.

Sputnik

Okey, hab es geändert! ;)
Sha

#4

19.07.2018, 15:06

Hat da wirklich keiner eine Idee :/ Mein Chef möchte das morgen vorliegen haben :( ich bin planlos :(
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Anahid
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#5

20.07.2018, 09:19

Worum gehts denn hier? Verwaltungsrecht? Sozialrecht? Zivilrecht? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sha

#6

20.07.2018, 10:20

Anahid hat geschrieben:Worum gehts denn hier? Verwaltungsrecht? Sozialrecht? Zivilrecht? :kopfkratz
Sozialrecht :huepf
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#7

20.07.2018, 13:50

Sorry, bin heute etwas im Stress:

Also, auch wenn ich hier kein Sozialrecht mache, aber ansonsten ja wohl keiner hierzu etwas zu sagen hat:

Meiner Meinung nach bekommst Du für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss vom 24.10.2016 keine gesonderte Beschwerdegebühr. Hier wurde ja nicht Beschwerde gegen die Entscheidung an sich, sondern nur gegen die Kotentragungspflicht.

Aber ich kapier ehrlich gesagt den Absatz nicht:
Sha hat geschrieben:Beschluss v. 24.10.2016 Eilantrag gestellt wegen Gewährung v. Leistungen, dieser wurde abgelehnt (eigenes Az.)
Beschluss v. 24.01.2017 haben wir erneut einen Eilantrag + PKH gestellt, hier wurde auch beides abgelehnt (eigenes Az.)

Gegen den Beschluss v. 24.01.2017 haben wir Beschwerde eingelegt, wegen Ablehnung PKH. -> Beschluss v. 24.01.2017 aufgehoben PKH für I Instanz bewillgt. (eigenes Az.)

Dann erneut Beschwerde gegen Beschluss v. 24.01.2017 wegen Ablehnung Eilantrag. -> Beschwerde abgelehnt, PKH Antrag für Beschwerdeverfahren ebenso abgelehnt. (eigenes Az.)
Wurde diese zweite Beschwerde unter der Voraussetzung erhoben, dass PKH bewilligt wird?

Abrechnungstechnisch sehe ich bisher 2 Hauptsachen, Beschwerde gegen PKH und Hauptsachebeschluss vom 24.01.2017. Ich denke nicht, dass man daraus 2 Beschwerdeverfahren ableiten kann. Aber wie gesagt...ich mach kein Sozialrecht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sha

#8

23.07.2018, 09:16

Anahid hat geschrieben:Sorry, bin heute etwas im Stress:

Also, auch wenn ich hier kein Sozialrecht mache, aber ansonsten ja wohl keiner hierzu etwas zu sagen hat:

Meiner Meinung nach bekommst Du für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss vom 24.10.2016 keine gesonderte Beschwerdegebühr. Hier wurde ja nicht Beschwerde gegen die Entscheidung an sich, sondern nur gegen die Kotentragungspflicht.

Aber ich kapier ehrlich gesagt den Absatz nicht:
Sha hat geschrieben:Beschluss v. 24.10.2016 Eilantrag gestellt wegen Gewährung v. Leistungen, dieser wurde abgelehnt (eigenes Az.)
Beschluss v. 24.01.2017 haben wir erneut einen Eilantrag + PKH gestellt, hier wurde auch beides abgelehnt (eigenes Az.)

Gegen den Beschluss v. 24.01.2017 haben wir Beschwerde eingelegt, wegen Ablehnung PKH. -> Beschluss v. 24.01.2017 aufgehoben PKH für I Instanz bewillgt. (eigenes Az.)

Dann erneut Beschwerde gegen Beschluss v. 24.01.2017 wegen Ablehnung Eilantrag. -> Beschwerde abgelehnt, PKH Antrag für Beschwerdeverfahren ebenso abgelehnt. (eigenes Az.)
Wurde diese zweite Beschwerde unter der Voraussetzung erhoben, dass PKH bewilligt wird?

Abrechnungstechnisch sehe ich bisher 2 Hauptsachen, Beschwerde gegen PKH und Hauptsachebeschluss vom 24.01.2017. Ich denke nicht, dass man daraus 2 Beschwerdeverfahren ableiten kann. Aber wie gesagt...ich mach kein Sozialrecht.

Die zweite Beschwerde haben wir aufgrund des abgelehnten Eilantrages, welcher mit Beschluss v. 24.01.2017 abgelehnt wurde, erhoben. Wir haben also wegen dem Beschluss v. 24.01.2017 ..2x Beschwerde erhoben..1x wegen PKH Ablehnung und 1x wegen Ablehnung des Eilantrages.

Vielen Dank für deine Antwort
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#9

23.07.2018, 13:18

Na dann rechne 2 Beschwerden ab. Ich für mich wäre mir nicht sicher, ob man die Beschwerde gegen die Versagung der PKH und die Ablehnung des Eilantrags nicht als eine Beschwerde hätte einreichen können. Das war meine Überlegung, ob hier zwingend zwei Beschwerdeschriften erforderlich waren. Und wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus. Ich kann da auch nur aus dem Bauch raus argumentieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sha

#10

23.07.2018, 15:21

Anahid hat geschrieben:Na dann rechne 2 Beschwerden ab. Ich für mich wäre mir nicht sicher, ob man die Beschwerde gegen die Versagung der PKH und die Ablehnung des Eilantrags nicht als eine Beschwerde hätte einreichen können. Das war meine Überlegung, ob hier zwingend zwei Beschwerdeschriften erforderlich waren. Und wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus. Ich kann da auch nur aus dem Bauch raus argumentieren.
Okey ich versuch mich dadurch zu kämpfen :vogel Trotzdem danke für deine Mühe :knutsch
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