Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sha

#1

19.07.2018, 14:29

Hi :wink1

In der folgenden Sache kam unsere Mandantin mit einem Schreiben ihrer "eigentlichen" RAin, welche sie in einer Unterhaltssache vertreten hatte. Obwohl Jahrelang kein Schreiben oder Anruf von der RAin kam, stellte sie nun unserer Mandantin eine Rechnung aus für ihre Tätigkeit in Höhe von 446,13 € Als Gegenstandswert hat Sie einen Betrag von 4.008 € genommen.

Die Sache ist nun erledigt, ich weiß nur nicht mit welchem Streitwert ich abrechnen soll..Etwa mit 446,13?

DAnke!!
Juty
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#2

19.07.2018, 14:39

Was habt ihr denn gemacht? Die KR der anderen RAin überprüft? Dann tatsächlich nur den Endbetrag der KR als Wert für eure Rechnung ansetzen!
Sha

#3

19.07.2018, 14:58

Juty hat geschrieben:Was habt ihr denn gemacht? Die KR der anderen RAin überprüft? Dann tatsächlich nur den Endbetrag der KR als Wert für eure Rechnung ansetzen!
Ja also unsere Mandantin war der Auffassung das es so nicht richtig sein kann, weil sie fast 2 Jahre nichts von der Rain gehört hatte und aufeinmal kam sie mit der Rechnung.. wir haben nachgefragt wie es dazu kommt und was genau sie in der SAche unserer Mandantin gemacht hatte ..

Ich denke das fällt unter Prüfung der KR oder ? und gibt es vllt. einen § dazu?

Viel Dank für deine Antwort :wink2
Juty
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#4

20.07.2018, 10:35

Eine Ang. Prüfung der KR kenne ich nicht, nur Prüfung eines Rechtsmittels
Sha

#5

20.07.2018, 10:41

Juty hat geschrieben:Eine Ang. Prüfung der KR kenne ich nicht, nur Prüfung eines Rechtsmittels
Okey Danke dir trotzdem. Ich habe noch eine Frage. Wir haben eine Sache wo unsere Mandanten eine eigene Parabolantenne angebracht haben um bestimmte Sender freizuschalten, die mit deren Kultur zutun haben. Was die ja auch dürfen, aus Religionsgründen bzw. Religionsfreiheit etc. Den Vermietern hat das natürlich nicht gefallen, sie meinten die Antenne soll entfernt werden. Die Sache haben wir gewonnen. Das ging nicht vor Gericht. Jetzt weiß ich nicht welchen Streitwert ich nehmen soll? Eine Monatsmiete? und ist das vllt. irgendwo geregelt? :oops:
Juty
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#6

20.07.2018, 10:54

§ 23 RVG 5.000,00 € würde ich nehmen
Sha

#7

20.07.2018, 11:01

Juty hat geschrieben:§ 23 RVG 5.000,00 € würde ich nehmen
hmm ja hab ich auch gerade gelesen und mir dabei gedacht, dass der irgendwie viel zu hoch ist..Vllt. frag ich mal meinen Chef was er nehmen würde ?
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