Gegenstandswert richtig?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

16.07.2018, 17:06

Hallo,

erstmal will ich mich für die mir immer wieder zuteil werdende Hilfe bedanken

Dann muss ich aber auch schon wieder meinen Hut in den Raum werfen....

Ich habe hier eine Dame, die an der Uni arbeitet auf 50%. Sie wollte aufgestockt werden auf 100% - Uni sagt, dass das nicht geht. Also bewirbt sie sich auf eine zweite 50%-Stelle. Wir dabei 3 Mal übergangen, obwohl sie die Kenntnisse und Fähigkeiten hätte.

Wir setzen uns also mit der Uni in Verbindung und schwupps haben wir einen Vergleich, dass sie bei der nächsten Suche bevorzugt berücksichtigt wird und nach Zusage Personalrat eine Einstellung erhalten wird.

Soweit so schön :)

Jetzt kommt mir die RSV, die mir schon Deckung für alles, auch den Vergleich, gegeben hat und fragt, wie ich auf den Gegenstandswert komme.

Ich habe hier den dreifachen Jahreswert angesetzt, weil es sich nach meiner Meinung um Ansprüche gemäß § 42 GKG - wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis - handelt. Mein Problem ist nur, wie begründe ich das? Ist eine Uni überhaupt öffentlich-rechtlich? Mir qualmt schon der Kopf und ich würde das echt gerne für mich lösen.

Für einen Tipp, wie ich das begründen könnte, wäre ich echt dankbar. Mir fällt nur ein, dass es ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist und daher unter § 42 GKG fällt. Im Streitwertkatalog Arbeitsrecht steht aber drin, dass der Beschäftigungsanspruch mit einem Monatsgehalt zu bewerten ist.... Das wäre echt doof, weil da ne Menge Arbeit drin steckt!

Danke schon mal,

Tatjana
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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Anahid
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#2

17.07.2018, 09:17

Du hast den dreifachen Jahreswert von was angesetzt? Unterschiedsbetrag oder Gesamtgehalt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

17.07.2018, 16:52

Anahid hat geschrieben:Du hast den dreifachen Jahreswert von was angesetzt? Unterschiedsbetrag oder Gesamtgehalt?

Sorry!! :oops:

Den dreifachen Jahresbetrag des monatlichen Bruttoverdienstes von dem zweiten 50%-Arbeitsverhältnis.

Also sie bekommt 1600,00 für das erste Teilzeitverhältnis. Und genauso viel für das zweite nochmal dazu
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#4

17.07.2018, 17:32

Da Halbtagsbeschäftigungen in der Regel besser bezahlt sind, als Vollzeitbeschäftigungen würde sich mir jetzt die Frage stellen, wie hoch denn das Gehalt ist, wenn sie Vollzeit arbeitet? Ansonsten würde ich, ebenso wie Du, wenn es sich hier um ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis handelt, mit § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG argumentieren und den dreijährigen Unterschiedsbetrag als Gegenstandswert ansetzen. Eine andere Argumentation kann ich da auch nicht liefern.

Fragt sich halt nur, ob es sich um ein solches Dienst- oder Amtsverhältnis handelt. Denn ansonsten hast Du die Einschränkung, dass gemäß Streitwertkatalog zwar der dreifache Differenzbetrag, höchstens allerdings drei Monatsgehälter anzusetzen sind.
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#5

18.07.2018, 10:25

Anahid hat geschrieben:Da Halbtagsbeschäftigungen in der Regel besser bezahlt sind, als Vollzeitbeschäftigungen würde sich mir jetzt die Frage stellen, wie hoch denn das Gehalt ist, wenn sie Vollzeit arbeitet?


Sie wird ja nicht Vollzeit beschäftigt. Sie wird wirklich mit 2 Teilzeitstellen dann geführt, weil es auch zwei verschiedene Referate sind.

Anahid hat geschrieben:Fragt sich halt nur, ob es sich um ein solches Dienst- oder Amtsverhältnis handelt.
da bin ich mir jetzt halt voll unsicher. Die wird nach dem TV ÖD bezahlt. das ist für mich öffentlich-rechtlich. Vor allem weil eine Uni ja auch übers Land läuft, oder irre ich da?
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#6

18.07.2018, 11:06

Wenn sie nach TVÖD bezahlt wird, würde ich auch das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis annehmen. Ich würde dann das Gehalt des 2. Jobs als Grundlage nehmen und das mal 3 Jahre entsprechend § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG. Und genau so würde ich das begründen. Eine darüber hinausgehende Begründung kannst Du nicht liefern.
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#7

19.07.2018, 08:41

Anahid hat geschrieben:Wenn sie nach TVÖD bezahlt wird, würde ich auch das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis annehmen. Ich würde dann das Gehalt des 2. Jobs als Grundlage nehmen und das mal 3 Jahre entsprechend § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG. Und genau so würde ich das begründen. Eine darüber hinausgehende Begründung kannst Du nicht liefern.
Ja das hatte ich so vor. Danke dir ganz herzlich... :knutsch
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