Musterantrag EV gem. § 836 III ZPO?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
JfachAnge
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#11

23.06.2018, 15:07

Ich greife das Thema mal auf.

Hab ich es richtig verstanden: Ich schreibe den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO an. Er reagiert nicht, ich beauftrage den GV. Der GV nimmt die Auskunft ab, erst jetzt kann ich einen Klarstellungsbeschluss bei Gericht stellen?
Was passiert, wenn der GV den Schuldner nicht erreicht? Versucht der GV es auch 2 - 3 mal und schickt dann die Unterlagen zurück? Kann ich dann aufgrund dieser Situation auch schon einen Klarstellungsbeschluss bei Gericht beantragen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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