Höchstgebühren nach KFB?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Krumbelholz
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#1

21.06.2018, 12:25

Hallo ihr Lieben,


uns ist ein kleiner (und weil es Kanzlei ist natürlich ein großer) Fauxpas passiert:

Wir haben in einer Strafsache gewonnen, die Mandantin hat ihre Ansprüche an uns abgetreten und wir haben abgerechnet nach den mittleren Wahlverteidigergebühren. Heute kam der KFB und der Chef meinte, er hätte in der Sache gerne die Höchstgebührensätze abgerechnet, weil die Sache besonders aufwendig und umfangreich war.

Erinnerung gegen den KFB einzulegen macht aus meiner Sicht keinen Sinn, da ja antragsgemäß entschieden wurde. Aber können wir jetzt noch einen neuerlichen KFA über die Differenzbeträge stellen? :kopfkratz



LG
Alexander
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Adora Belle
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#2

21.06.2018, 13:10

Nein. Das Ermessen gem. §14 wurde ausgeübt.
Krumbelholz
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#3

21.06.2018, 14:41

Yay.


Danke für die Antwort! :)
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