Unfallregulierung - Aufgabenbereich Versicherung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Krumbelholz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 21.06.2018, 11:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advolux

#1

21.06.2018, 11:35

Hallo ihr Lieben,


ich bin ReFa Azubi in den letzten Wochen meiner Ausbildung, also noch nicht ausgelernt und noch nicht vollgestopft mit jeder Menge Berufserfahrung. Wir haben hier in der Kanzlei ein kleines Problem, vielleicht kann uns jemand von euch einen Rat geben:

Es geht um die Regulierung eines Fahrrad-Verkehrsunfalls. Seit Monaten schreibe ich mir mit der Versicherung der Geschädigten (Mandantin) hin und her. Die Versicherung verlangt von uns, das wir Arztberichte beibringen. Nun fragen wir uns aber.. ist es nicht die Aufgabe der Versicherung, sich solche Arztberichte zu besorgen?

Das wäre auch schon meine Frage. Habt schon einmal vielen Dank fürs Lesen!



Liebe Grüße

Alexander
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

21.06.2018, 11:50

Wer stellt denn hier den Anspruch? Ja wohl Euer Mandant. Grundsätzlich gilt: Wer Ansprüche geltend macht, muss diese beweisen. Also ist es grundsätzlich mal Sache Eures Mandanten Arztberichte zu besorgen.

Die Versicherer versenden aber ALLE Schweigepflichtentbindungs- und Datenverarbeitungserklärungen. Diese (meist alles in einem Formular) sind vom Mandanten zu unterschreiben. Ohne die Datenverarbeitungserklärung dürfen die Versicherer einen Personenschaden gar nicht bearbeiten. Ob der Mandant der Versicherung die Schweigepflichtentbindungserklärung erteilen will, damit diese sich die Arztberichte einholt (was kein Muss ist) oder er die Berichte lieber selbst besorgt ist Sache des Mandanten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

21.06.2018, 12:02

Welche Versicherung ist das? Wirklich die Eurer Mandantin? Und was ist eigentlich Eurer Auftrag?
Krumbelholz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 21.06.2018, 11:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advolux

#4

21.06.2018, 12:10

Hallo ihr Zwei,

danke für die raschen Antworten!

Wir sind beauftragt Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Was mich wurmt:

Datenschutz- und Schweigepflichtsentbindungerklärung sind unterschrieben und auch bei der Versicherung. Somit ist alles da was die brauchen um unseren Anspruch zu prüfen. Ich verstehe daher nicht, wieso in der Sache nach wie vor der Ball bei uns liegt.

Es ist auch so, dass unsere Kanzlei so gut wie nie solche Angelegenheiten hat und wir daher alle relativ unwissend sind. Am liebsten wäre es mir, wenn wir der Versicherung den Ball zuspielen könnten. Die Sache liegt schon zwei Jahre mehr oder minder unbearbeitet herum, das geht ja so auch nicht.


LG
Alexander
Zuletzt geändert von Krumbelholz am 21.06.2018, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

21.06.2018, 13:14

Nimm den Klarnamen raus, das war nicht meine Frage.

Ich wollte wissen, ob das die gegnerische Haftpflichtversicherung ist. Oben schriebst Du, Versicherung der Mandantin.

Was macht übrigens Dein Chef beruflich? :cowboy Wenn man ein Mandat nicht führen kann, sollte man es nicht annehmen. Ich halte mich hier mit weiteren Tipps zurück, das kann m.E. nicht Aufgabe des Forums sein.
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#6

21.06.2018, 14:03

Adora Belle hat geschrieben:Ich wollte wissen, ob das die gegnerische Haftpflichtversicherung ist. Oben schriebst Du, Versicherung der Mandantin.
Ich lese das auch so, dass es die Versicherung der Mandantin ist (private Unfallversicherung vll?)

In der Regel fordert die Versicherung die Arztberichte an, aber wie Anahid schon sagt... grundsätzlich steht Ihr in der Pflicht, Beweise bzw. Berichte zu bringen.

Außerdem kenne ich das nicht, dass der 1. der Azubi und 2. gleich monatelang mit einer Versicherung hin- und herschreibt :kopfkratz
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Krumbelholz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 21.06.2018, 11:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advolux

#7

21.06.2018, 14:44

Hallöchen,


es ist die Versicherung des Gegners natürlich, entschuldigt, das habe ich unklar ausgedrückt.

Wie und ob wir die Akte weiterführen liegt nicht in meinem Ermessen. Ich habe mich bloß gefragt wie bei solchen Regulierungen die Praxis ist.

Habt vielen Dank für eure Antworten bis hierhin. Ich hab erst einmal alles was ich brauche. Nun geht es weiter auf in den Papierkrieg.


Liebe Grüße
Alexander
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#8

21.06.2018, 15:28

Krumbelholz hat geschrieben: ich bin ReFa Azubi in den letzten Wochen meiner Ausbildung, also noch nicht ausgelernt
Hallo,

dann bitte deine Berufsbezeichnung entsprechend ändern. Danke!

Gruß
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4843
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#9

21.06.2018, 15:39

Krumbelholz hat geschrieben: Wie und ob wir die Akte weiterführen liegt nicht in meinem Ermessen.
Die Bearbeitung einer solchen Sache liegt eigentlich auch nicht im Ermessen eines Azubis :pfeif Wenn ein Rechtsanwalt bei einer so einfachen Angelegenheit schon ratlos ist hätte er diese nicht annehmen sollen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 355
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#10

22.06.2018, 07:44

Ist denn die Haftung wenigstens schon geklärt? So lange das nicht läuft, hat es auch keinen Sinn, Arztberichte vorzulegen bzw. durch die Versicherung einholen zu lassen. Wie bereits ausgeführt, wer was will muss beweisen, dass es ihm zusteht. Allein die Behauptung des Anspruchstellers reicht nicht. Hat der Gegner den Schaden schon bei seiner Versicherung gemeldet?

Du schreibst Fahrradunfall, saß dein Mandant auf dem Rad oder war der Gegner mit dem Rad unterwegs?
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Antworten