Gebührenerhöhung um 0,3 bei Auslandsbezug

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manuel
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#1

20.06.2018, 12:08

Hallo,

ist es gerechtfertigt oder gibt es Entscheidungen dazu, die eine Gebührenerhöhung um 0,3 bei der Vertretung eines Mandanten mit Auslandsbezug rechtfertigen? Der Mdt. spricht kein deutsch, wohnt im Ausland, wurde aber in Deutschland verklagt. Wir haben übernommen und ich soll jetzt eine Vorschussrechnung machen. Darf ich die Verfahrensgebühr um 0,3 erhöhen?

Jeder Hinweis auf entsprechende Entscheidungen wird dankend entgegen genommen. ;)
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Adora Belle
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#2

20.06.2018, 12:20

Jeder Hinweis, woher man solche Ideen bekommt, wird auch dankend entgegen genommen. :mrgreen:

Wenn die gesetzlichen Gebühren nicht reichen, muss man eine Vergütungsvereinbarung treffen. Da hilft es nicht, sich irgendwelche Zusatzgebühren auszudenken.
Manuel
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#3

20.06.2018, 12:32

Adora Belle hat geschrieben:Jeder Hinweis, woher man solche Ideen bekommt, wird auch dankend entgegen genommen. :mrgreen:

Wenn die gesetzlichen Gebühren nicht reichen, muss man eine Vergütungsvereinbarung treffen. Da hilft es nicht, sich irgendwelche Zusatzgebühren auszudenken.
:pfeif ...und wer sagt das dem Cheffe? Ist also "quatsch" ja?
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Liesel
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#4

20.06.2018, 12:33

Wenn wir hier von Gebühren nach Abschnitt 3 reden, ist eine "Erhöhung" ausgeschlossen.
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#5

20.06.2018, 12:40

Liesel hat geschrieben:Wenn wir hier von Gebühren nach Abschnitt 3 reden, ist eine "Erhöhung" ausgeschlossen.
Ich entnehme deinem Post, dass "da doch was geht"?!
Pitt
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#6

20.06.2018, 12:44

Eine Erhöhung käme z. B. in Betracht, wenn hier von Nr. 2300 VV RVG die Rede ist, dazu empfehle ich einen Blick in § 14 RVG.
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Adora Belle
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#7

20.06.2018, 13:54

Manuel hat geschrieben:...wurde aber in Deutschland verklagt
Vorgerichtliche Geschäftsgebühren kann man nach §14 bemessen. Die gerichtlichen sind fest. Es bleibt bei "Quatsch".
Manuel
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#8

21.06.2018, 09:11

Adora Belle hat geschrieben:
Manuel hat geschrieben:...wurde aber in Deutschland verklagt
Vorgerichtliche Geschäftsgebühren kann man nach §14 bemessen. Die gerichtlichen sind fest. Es bleibt bei "Quatsch".
Danke nochmals. Ich bin mal gespannt, wie mein Chef damit umgehen wird. Aber gut auch zu wissen, dass außergerichtlich auch andere Konstellationen möglich sind.
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Adora Belle
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#9

21.06.2018, 10:42

Ja, gut zu wissen. Ihr habt aber schon ein RVG im Haus?
Manuel
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#10

25.06.2018, 10:08

Adora Belle hat geschrieben:Ja, gut zu wissen. Ihr habt aber schon ein RVG im Haus?
:oops:
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