Hallo,
ist es gerechtfertigt oder gibt es Entscheidungen dazu, die eine Gebührenerhöhung um 0,3 bei der Vertretung eines Mandanten mit Auslandsbezug rechtfertigen? Der Mdt. spricht kein deutsch, wohnt im Ausland, wurde aber in Deutschland verklagt. Wir haben übernommen und ich soll jetzt eine Vorschussrechnung machen. Darf ich die Verfahrensgebühr um 0,3 erhöhen?
Jeder Hinweis auf entsprechende Entscheidungen wird dankend entgegen genommen.
Gebührenerhöhung um 0,3 bei Auslandsbezug
- Adora Belle
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Jeder Hinweis, woher man solche Ideen bekommt, wird auch dankend entgegen genommen.
Wenn die gesetzlichen Gebühren nicht reichen, muss man eine Vergütungsvereinbarung treffen. Da hilft es nicht, sich irgendwelche Zusatzgebühren auszudenken.
Wenn die gesetzlichen Gebühren nicht reichen, muss man eine Vergütungsvereinbarung treffen. Da hilft es nicht, sich irgendwelche Zusatzgebühren auszudenken.
...und wer sagt das dem Cheffe? Ist also "quatsch" ja?Adora Belle hat geschrieben:Jeder Hinweis, woher man solche Ideen bekommt, wird auch dankend entgegen genommen.
Wenn die gesetzlichen Gebühren nicht reichen, muss man eine Vergütungsvereinbarung treffen. Da hilft es nicht, sich irgendwelche Zusatzgebühren auszudenken.
- Liesel
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Wenn wir hier von Gebühren nach Abschnitt 3 reden, ist eine "Erhöhung" ausgeschlossen.
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Vorgerichtliche Geschäftsgebühren kann man nach §14 bemessen. Die gerichtlichen sind fest. Es bleibt bei "Quatsch".Manuel hat geschrieben:...wurde aber in Deutschland verklagt
Danke nochmals. Ich bin mal gespannt, wie mein Chef damit umgehen wird. Aber gut auch zu wissen, dass außergerichtlich auch andere Konstellationen möglich sind.Adora Belle hat geschrieben:Vorgerichtliche Geschäftsgebühren kann man nach §14 bemessen. Die gerichtlichen sind fest. Es bleibt bei "Quatsch".Manuel hat geschrieben:...wurde aber in Deutschland verklagt
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Ja, gut zu wissen. Ihr habt aber schon ein RVG im Haus?