Teilanerkenntnis- und Versäumnisurteil Terminsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

19.06.2018, 10:23

Das heißt das AU ist eigentlich über den gesamten Streitwert ergangen.

Die Auslegen der Gegenseite hat was für sich, das kann ich nicht bestreiten. M.E. muss hier aber der Wille des Gesetzgebers Vorrang vor dem Wortlaut haben. Die TG soll beim AU entstehen, unabhängig davon, ob ein Termin stattgefunden hat. Und nicht etwa nur dann, wenn kein Termin stattgefunden hat.
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#12

19.06.2018, 12:20

Ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine 1,2 TG nach dem Wert der anerkannten Forderung angefallen ist (ob das nun der gesamte Streitwert ist oder nicht ist insoweit irrelevant). Die mündliche Verhandlung wird sich nicht mehr auf die anerkannte Forderung bezogen haben, insoweit wurde ohne mündliche Verhandlung entschieden. Die mündl. Verhandlung wird sich nur noch auf die Nebenforderung bezogen haben. Hat die Gegenseite eig. eine 1,2 oder 0,5 TG geltend gemacht? Nach dessen Argumentation dürfte er selber ja auch nur eine 0,5 TG bekommen.

Nur interessenshalber: Was für einen Sinn macht es lediglich die Hauptforderung anzuerkennen und bzgl. der Nebenforderung in die Säumnis zu fliehen?
Da hätte man doch auch die gesamte Forderung anerkennen können, da so keine zusätzlichen Gebühren entstehen.
Benutzeravatar
Eine wie jede
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 02.12.2016, 09:37
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Janz weit draußen

#13

19.06.2018, 14:42

... hat geschrieben:Ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine 1,2 TG nach dem Wert der anerkannten Forderung angefallen ist (ob das nun der gesamte Streitwert ist oder nicht ist insoweit irrelevant). Die mündliche Verhandlung wird sich nicht mehr auf die anerkannte Forderung bezogen haben, insoweit wurde ohne mündliche Verhandlung entschieden. Die mündl. Verhandlung wird sich nur noch auf die Nebenforderung bezogen haben. Hat die Gegenseite eig. eine 1,2 oder 0,5 TG geltend gemacht? Nach dessen Argumentation dürfte er selber ja auch nur eine 0,5 TG bekommen.
ich bin auch weiterhin der Ansicht und bestehe auf die angemeldete 1,2 TG :oops:

Gegenanwalt hat eine 1,2 TG zur Ausgleichung angemeldet natürlich; er war ja beim Termin! Geschickt gemacht: Er stellte die Änträge aus der geänderten Klageschrift vom xy... und beantragt Erlass eines Teil-Anerkenntnis- und Versäumnisurteils. Damit sind nicht nur Anträge über Nebenforderungen oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt... Es war übrigens erst Gütetermin anberaumt... Für den Fall des Scheiterns desselben sollte im Anschluss mündl. Verhandlung stattfinden.
... hat geschrieben:Nur interessenshalber: Was für einen Sinn macht es lediglich die Hauptforderung anzuerkennen und bzgl. der Nebenforderung in die Säumnis zu fliehen?
Da hätte man doch auch die gesamte Forderung anerkennen können, da so keine zusätzlichen Gebühren entstehen.
Zum Termin sind wir auch aus Kostengründen und wegen des Anerkenntnisses nicht gefahren. Was die Flucht in Säumnis für einen Sinn macht :ka müsste ich meine Chefin fragen...

Das Anerkenntnis ist zustande gekommen, weil die Klage (Markenrecht) zu weit gefasst war.
Das Gericht sah unsere Argumentation genauso und hat in einem Hinweis zur Ladung dem Kläger etwas dazu geschrieben. Darauf kam die teilweise Klagerücknahme. Nachdem wir den Schriftsatz mit dem (schwierigen!!!) Mandanten besprochen hatten, haben wir also das Anerkenntnis gegen Verwahrung gegen die Kostenlast erklärt, im Übrigen Klageabweisung (außergerichtliche Rechtsanwaltskosten) beantragt. Das war 5 Tage vor Termin. Dem Gericht haben wir telefonisch kurz mitgeteilt, nicht zum Termin zu erscheinen und unseren Schriftsatz angekündigt, der schon auf dem Postwege zum Gericht war. In der Kürze der Zeit wäre eine umfassende Information eines Terminvertreters einfach nicht möglich gewesen. Fahrtkosten; Tage- und Abwesenheitsgeld für Beklagten und Chefin wären schon hoch gewesen... Und das nur, um das schriftlich erklärte Anerkenntnis zu wiederholen? ...
Den Klägeranwalt haben wir per Mail übrigens ebenfalls informiert, nicht zum Termin zu erscheinen. Im Protokoll vom Termin steht es sogar drin. Bis zum Richter war wohl unser Schriftsatz noch nicht gelangt; der wusste jedenfalls von nichts. Der Klägeranwalt überreichte seinen Schriftsatz 19.04. im Termin am 20.04., stellte die Anträge aus geänderter Klage und Erlass des Teilanerkenntnis- und Versäumnisurteil. Der Richter bestimmte Verkündungstermin für einen Monat später.
Den Schriftsatz v. 19.04. bekamen wir mit dem Protokoll der Güteverhandlung zur Stellungnahme 12 Tage später. Unsere Stellungnahme hat noch mal zwei Wochen beansprucht; kam also 5 Tage vor Verkündigungstermin. Das nächste war dann schon das Teil-AU- und VU.

was hätte man in dieser Konstellation besser machen können? :ka
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
Tan87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 21.02.2012, 11:27
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#14

08.01.2024, 14:32

Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr :wink2 ,

erster Tag im neuen Jahr und gleich eine Kostensache auf dem Tisch :kopfkratz Ich müsste daher diesen alten Beitrag einmal neu aufmachen. Wir haben in unserem Fall im ersten Termin ein Teilanerkenntnis- und Versäumnisurteil erwirkt. Gegen dieses Urteil hat die Gegenseite EInspruch eingelegt. Im zweiten Termin erging sodann ein Urteil mit dem Hinweis, dass das Teilanerkenntnis- und Versäumnisurteil teilweise aufrechterhalten und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst wurde.

Ich habe einen KFA gestellt:

1,3 VG
1,2 TG (für den zweiten Termin)
0,5 TG (für den ersten Termin)
-Obergrenze berücksichtigt-
PTE
Mwst

Jetzt habe ich vom Gericht eine Verfügung bekommen, dass die 0,5fache Terminsgebühr in der 1,2fachen Terminsgebühr auf geht und ein Mehrvergleich nicht stattgefunden hat. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich tatsächlich keine 0,5fache Terminsgebühr für das Versäumnisurteil aus dem ersten Termin gibt :oops: .

:thx für Euer Feedback
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#15

09.01.2024, 13:08

Bitte Fragen nicht doppelt einstellen. Thema wird bereits hier behandelt: viewtopic.php?f=128&t=97892&p=2096631#p2096631
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten