1 Vergleich, mehrere Gegner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Refa N.
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#11

05.06.2018, 13:31

Ah sry, in dem Verfahren B haben wir jetzt eine GK-Rechnung mit dem Streitwert 307.765.55 € erhalten, nicht im Verfahren A.
Refa N.
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#12

05.06.2018, 13:51

Anahid hat geschrieben:Wenn Verfahren C in Verfahren A mit verglichen wurde, dann kann in Verfahren C kein mit verglichener Betrag vorliegen, weil es einen eigenständigen Vergleich in C doch gar nicht gibt. :kopfkratz
Damit wollte ich auch nur sagen, dass wir uns über den Streitwert in Verfahren C hinaus auch noch mit diesem Gegner über den Betrag von zusätzlich 105.071,66 € geeinigt haben. Aber du hast vermutlich Recht und man müsste diesen Wert dann auch dem Verfahren A zu rechnen.

Du hattest ja geschrieben, dass die Einigungsgebühr nur in dem Verfahren abgerechnet werden darf, in dem auch der Vergleich geschlossen wurde. Also in dem Verfahren A. Dann sollte doch die Einigungsgebühr gem. 1003 VV RVG aus 101.159,17 €, die Einigungsgebühr 1000 VV RVG aus dem restlichen Wert (315.049,43 € + 307.765,55 € + 21.200 € + 105.071,66 €) abgerechnet werden können und natürlich Abgleich § 15 III RVG, oder?
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Anahid
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#13

05.06.2018, 15:16

Grundsätzlich würde ich das jetzt mal so bestätigen, was mir aber aufgrund des Durcheinanders etwas schwer fällt. Ich würde - wie bereits gesagt - Streitwertfestsetzung beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Refa N.
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#14

19.06.2018, 09:18

Ich konnte jetzt endlich doch eine Rechnung erstellen. Ich danke dir für deine Hilfe und deine Geduld ;)
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