Widerruf an das Vorsorgeregister

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Stromberg
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#1

14.06.2018, 09:12

Guten Morgen,

Frau X hat ihrer Tochter in einer General- und Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung Vollmacht erteilt, die beim ZVR angezeigt wurde. Die der Tochter erteilte Ausfertigung ist noch nicht ausgehändigt.
Nun ist die Tochter schwer erkrankt, so dass sie die an sie gestellten Aufgaben nicht erfüllen kann und die Mutter (Frau X) die Anzeige beim Vorsorgeregister widerrufen will.
Das haben für sie getan in Form einer einfachen Email. Der Widerruf ist seitens des Registers an uns bestätigt und die Kosten hierfür werden der Frau X direkt zugeleitet.
Wir haben also nicht sehr viel getan.

Ich weiß nicht, was ich abrechnen soll. Könnt Ihr mir helfen?


Danke und Gruß
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